Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lässt den Sinn der Preisbindung überprüfen. Dazu hat sein Ministerium ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Linken-Abgeordnete Sylvia Gabelmann wollte wissen, auf welcher Datengrundlage die Preisbindung analysiert werden soll, erhielt aber eine Abfuhr. Die Konzeption sei Sache der Gutachter, heißt es in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU).
Bereits im November hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unterhalb des Radars der Öffentlichkeit das Iges-Institut und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit der Erstellung eines ökonomischen Gutachtens zum Apothekenmarkt beauftragt. „Das Gutachten befasst sich mit den möglichen Auswirkungen einer partiellen oder vollständigen Aufgabe der Preisbindung beziehungsweise der Gewährung von Boni bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“, teilte ein BMG-Sprecher auf Nachfrage mit. Mit der Fertigstellung des Gutachtens rechnet das BMG bis Mitte des Jahres.
Gabelmann hatte nachgehakt, auf welcher Datenbasis Spahns Ressort das Gutachten zum Apothekenmarkt erstellen werde. Konkret wollte die Abgeordnete wissen, ob das ABDA-Datenpanel dabei relevant berücksichtigt werde, und nach den Gründen gefragt, falls dies nicht der Fall sein sollte. Das ist immerhin möglich – schließlich wusste die ABDA nach eigenen Angaben nichts von Spahns Forschungsprojekt.
Die Antwort aus dem BMG ist recht dünn: „Grundlage für Gutachten sind insbesondere frei zugängliche statistische Daten. Die wissenschaftliche Konzeptionierung des Gutachtens einschließlich der relevanten Datenerhebung bleibt der Auftragnehmerin, einem wissenschaftlichen Forschungsinstitut, überlassen“, so Weiss.
Gabelmann ist damit nicht zufrieden: „Die Antwort des BMG auf meine Schriftliche Frage zum Apothekenmarkt-Gutachten enttäuscht mich schwer. Die Schaffung von Transparenz und auch das parlamentarische Auskunftsrecht scheinen im Ministerium nicht allerhöchsten Stellenwert zu haben.“
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