Die Ärzteschaft warnt seit Monaten eindringlich davor, dass die geplanten Kürzungen im Gesundheitssystem mit einer Verknappung der Arzttermine einhergehen werden. Das sei nicht richtig, widerspricht Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Die Vergütung für die einzelne ärztliche Leistung steige im kommenden Jahr, und der Wegfall wirkungsloser Extrahonorare sei sachgerecht.
„Derzeit hört man immer wieder, dass es angeblich weniger Arzttermine geben müsse, weil Arzttermine schlechter bezahlt werden würden. Das ist nicht richtig und ein Affront gegenüber 75 Millionen gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgebern, die über ihre Krankenkassenbeiträge die Honorare der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte finanzieren“, betont Stoff-Ahnis. Mit solchen Äußerungen würden Menschen verunsichert, die auf medizinische Hilfe angewiesen seien.
Tatsächlich steige die Vergütung für die einzelne ärztliche Leistung im kommenden Jahr um 2,2 Prozent. „Das ergibt über eine Milliarde Euro mehr“, so Stoff-Ahnis.
Neben der Vergütung der eigentlichen Behandlung gebe es zudem seit einigen Jahren Zuschläge und Bonuszahlungen für die besonders schnelle Terminvermittlung. „Diese Extrazahlungen fallen künftig weg“, erklärt Stoff-Ahnis – aus gutem Grund. Das ursprüngliche Ziel der Politik war es, durch diese Extrahonorare die Terminwartezeiten zu verkürzen. „Da die Wartezeiten aber tatsächlich sogar länger wurden, war es folgerichtig, dass diese Extrazahlungen wieder gestrichen wurden. Es war und ist nicht zu rechtfertigen, Beitragsgelder für wirkungslose Extrahonorare auszugeben“, stellt sie klar.
Auch im kommenden Jahr würden die gesetzlich Versicherten über ihre Krankenkassenbeiträge Honorare an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in einer Größenordnung von rund 50 Milliarden Euro zahlen. „Mit dem Wegfall ungerechtfertigter Extrahonorare eine angebliche Notwendigkeit zur Kürzung von Arztterminen zu begründen, ist nicht nachvollziehbar“, kritisiert Stoff-Ahnis.
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte würden aus ihren Arztpraxen im bundesweiten Durchschnitt pro Jahr deutlich über 200.000 Euro an Reinertrag erhalten. „Und es gibt keinen Anlass zu glauben, dass sich daran etwas ändern wird.“
Außerdem sei es längst überfällig, dass es bei der Terminvergabe nur noch nach medizinischer Notwendigkeit gehen dürfe.
„Faktisch ist die Frage nach der Art der Krankenversicherung ein Instrument zur Diskriminierung von gesetzlich Versicherten. Es ist doch absurd und mit meinem Verständnis von Gerechtigkeit nicht vereinbar, wenn kranke Menschen nicht in der Reihenfolge der medizinischen Notwendigkeit Arzttermine bekommen, sondern nach dem Versicherungsstatus“, betont Stoff-Ahnis. Es sei ein gutes Signal, dass dieses Problem nun in seiner ganzen Tragweite in der Politik angekommen ist.
Mit dem Primärversorgungssystem könnten künftig die vorhandenen Ressourcen besser eingesetzt und Termine zielgerichteter und vor allem nach dem medizinischen Bedarf vergeben werden.
„Dadurch, dass künftig ein festgelegter Teil der Arzttermine über Terminservicestellen nach medizinischer Dringlichkeit vergeben werden soll, fällt kein Termin weg. Alle gemeldeten Termine stehen selbstverständlich für die Patientenbehandlung in den Praxen zur Verfügung“, so Stefanie Stoff-Ahnis.
Das kürzlich beschlossene Gesetz zur Notfallreform sehe unter anderem vor, dass ab dem nächsten Jahr Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtet sind, freie Termine an die Terminservicestellen zu melden. Vor dem Hintergrund der bestehenden Benachteiligung gesetzlich Versicherter bei der Vergabe von Facharztterminen, einhergehend mit im Vergleich zu Privatversicherten nicht zu begründenden langen Wartezeiten, halte der GKV-Spitzenverband diese Regelung für „notwendig und sachgerecht“.
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