Geld für Kliniken und FDZ

Sondervermögen: Knapp 6,1 Milliarden für das BMG

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Berlin -

Mit dem Investitions-Sondervermögen will die schwarz-rote Koalition die Wirtschaft anschieben und sich Luft im Haushalt verschaffen. Auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bezieht Gelder aus dem Topf. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun einen ersten Monitoringbericht mit dem Stand zum 31. Dezember vergangenen Jahres vorgelegt. Für das Jahr 2026 erhält das BMG demnach 6,065 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen – der weit größere Teil soll der Transformation der Krankenhäuser zugutekommen.

„Die Anführung von Maßnahmen und die Darstellungen in diesem Bericht präjudizieren weder laufende noch künftige Haushaltsverhandlungen“, stellt das BMF zu Beginn des Berichts klar. Mit dem Sondervermögen verfolge die Bundesregierung das Ziel, Wachstum zu fördern, die Wirtschaft zu stärken und die Einkommens- und Beschäftigungschancen zukünftiger Generationen zu sichern. Gleichzeitig solle Deutschland bis 2045 klimaneutral werden. „Diese Zielsetzungen spiegeln sich explizit im Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) wider.“

Kliniken: 2,5 Milliarden Soforthilfen

Insgesamt 2,5 Milliarden Euro sollen in diesem Jahr in die Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser fließen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bund der GKV eine Soforthilfe in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um die Kliniken bei der Spezialisierung und Modernisierung zu unterstützen.

Das Geld werde als Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds bereitgestellt, heißt es in dem Bericht. Bereits seit dem 1. November vergangenen Jahres erheben die Krankenhäuser demnach bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, die zur voll- oder teilstationären Behandlung aufgenommen werden, einen Rechnungszuschlag in Höhe von 3,25 Prozent.

Damit die bereitgestellten Mittel vollständig für die Transformation der Krankenhauslandschaft verwendet werden, soll zudem bei einer Unterschreitung der über diese Rechnungszuschläge an die Krankenhäuser ausgeschütteten Mittel der Differenzbetrag in den Krankenhaustransformationsfonds überführt werden.

Kliniken: 3,5 Milliarden für Transformation

Doch das sind nicht die einzigen Mittel, die den Krankenhäusern zugutekommen sollen. Denn mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das Ende 2024 noch von der Ampel-Koalition beschlossen wurde, wurde ein Transformationsfonds zur Förderung von Umstrukturierungsprozessen in den Kliniken eingerichtet.

„Die Finanzierung des Transformationsfonds erfolgt nunmehr aus Mitteln des SVIKG“, erklärt das BMF. Gefördert werden sollen demnach strukturelle Anpassungen der Krankenhausinfrastruktur, allerdings keine laufenden Betriebskosten oder reiner Bestandserhalt, und zwar für zehn Jahre. Der Bund soll in den Jahren 2026 bis 2029 je 3,5 Milliarden und in den Jahren 2030 bis 2035 je 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. „Antragsberechtigt sind ausschließlich die Länder. Die Förderung ist damit eng in die Krankenhausplanung der Länder eingebettet und unterstützt deren Verantwortung für eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur.“ Gemeinsam mit dem vorgesehenen Finanzierungsanteil der Länder addiere sich die Höhe der Fördermittel für die gesamte Laufzeit auf insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro. Die Abwicklung solle über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) erfolgen.

Im vergangenen Jahr seien hier allerdings noch keine Einzelmaßnahmen umgesetzt worden, da die Bereitstellung der Bundesmittel erstmalig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt – nämlich zum 27. April. „Der Fokus lag daher bisher auf dem Aufbau der administrativen und verfahrensseitigen Voraussetzungen für die Umsetzung des Transformationsfonds“, erklärt das BMF.

65 Millionen für KI-Reallabore und Gesundheitsdateninfrastruktur

Um die Wettbewerbsfähigkeit, digitale Souveränität und Innovationskraft der deutschen und europäischen Gesundheitswirtschaft zu stärken, sollen eine national vernetzte Gesundheitsdateninfrastruktur und KI-Reallabore aufgebaut werden.

Die Maßnahmen sollen die Datenverfügbarkeit und die Leistungsfähigkeit der Systeme verbessern sowie zu einer besseren Vernetzung bestehender Infrastrukturen führen. Zum einen soll das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgebaut werden, zum anderen soll eine vernetzte Gesundheitsdateninfrastruktur zur besseren Erschließung der vielfältigen, dezentral gespeicherten Gesundheitsdaten weiterer Akteure entstehen. Ziel der KI-Reallabore sei es, den Transfer innovativer KI-Lösungen in die Anwendung im Gesundheitswesen zu beschleunigen.

„Die Maßnahmen befinden sich zum Berichtszeitpunkt noch in der Planungsphase“, heißt es in dem Bericht. Die Mittel hierfür seien erst ab 2026 beantragt worden, daher seien im vergangenen Jahr noch keine Mittel aus dem Sondervermögen veranschlagt worden. Für den Aufbau der Gesundheitsdateninfrastruktur und den Aufbau der KI-Reallabore seien bis zum 30. April dieses Jahres rund 8,1 Millionen Euro abgeflossen. In den nächsten drei Jahren werde „ein großer Teil der Mittel“ auf den Ausbau des FDZ entfallen. Verpflichtungsermächtigungen für die Finanzierung von überjährigen Maßnahmen bis 2029 sind im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von insgesamt 59 Millionen Euro vorhanden; davon 28 Millionen Euro für 2027, 19 Millionen Euro für 2028 und 12 Millionen Euro für 2029.

Digitalisierung Rettungsdienst: 225 Millionen ab 2027

Insgesamt 225 Millionen Euro sollen in den Jahren 2027 bis 2031 in die Digitalisierung der Notfallrettung fließen. „Da die einzelnen Fördertatbestände erst mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung geregelt werden, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Indikatoren und Zielwerte festgelegt worden“, erklärt das BMF. Da die gesetzliche Grundlage somit noch geschaffen werden muss, läuft die Förderung erst im kommenden Jahr an.

Die künftigen Maßnahmen seien unter anderem eine softwarebasierte, standardisierte Notrufabfrage, die ständige Vernetzung der Leitstellen mit dem Notruf 112 und der Rufnummer 116 117 zu Gesundheitsleitsystemen sowie die Einrichtung einer digitalen Notfalldokumentation.

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