Krankenkassen

Sinkende Zahlungsmoral bei Beiträgen

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Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben eine sinkende Zahlungsmoral und deutlich mehr säumige Beitragszahler kritisiert. Bei sogenannten Rückkehrern und bei freiwillig Versicherten sei es zu Beitragsausfällen in dreistelliger Millionenhöhe gekommen, berichtete die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände. Vom 1. April 2007 bis zum 30. April 2008 betrug das Minus für die gesetzlichen Kassen 97 Millionen Euro bei den Rückkehrern. Dramatisch seien die Beitragsrückstände vor allem bei den freiwillig Versicherten mit gut 180 Millionen Euro.

Hintergrund der Ausfälle ist die zum 1. April 2007 eingeführte Versicherungspflicht für Menschen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, die Nicht-Versicherten die Möglichkeit gibt, in eine Kasse einzutreten oder zurückzukehren. Bis Mai 2008 haben davon den Spitzenverbänden zufolge 85.000 Menschen Gebrauch gemacht. Diese Rückkehrer meldeten sich aber in der Regel erst, wenn sie erkrankten. Obwohl die Kassen dann rückwirkend Beiträge verlangen und zunächst nur eine Notfallbehandlung leisten, werden die Rückstände meist nicht gezahlt, wie die Verbände bemängelten. Daher sollten die Sozialämter zur Kostenübernahme verpflichtet werden. Derzeit gingen die Rückstände zulasten der Solidargemeinschaft aller Versicherten.

Bei den freiwillig Versicherten liegt die sinkende Zahlungsmoral nach Kassen-Ansicht daran, dass auch bei mehrmonatigen Rückständen ein Versicherungsausschluss nicht mehr erlaubt sei. Da die Sozialämter bisher nicht zur Übernahme rückständiger Zahlungen für bedürftige Versicherte verpflichtet seien, müssten die gesetzlichen Krankenkassen die Rückstände derzeit über Mahnverfahren bis hin zur Einleitung einer Privatinsolvenz eintreiben. Dies sei aber aufwendig und kostenintensiv.

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