MS-Medikament

Selektivvertrag: 80 Euro für Copaxone-Verordnung

, Uhr
Berlin -

Ärzte, die den von ihnen betreuten MS-Patienten das Präparat Copaxone (Glatirameracetat) verordnen, können bis zu 80 Euro pro Jahr einstreichen. Möglich macht es ein Selektivvertrag.

Der Copaxone-Pen ist seit Anfang September als sogenanntes „Fokus-Arzneimittel“ bei der Techniker Krankenkasse (TK) eingestuft. Der Hersteller hat einen entsprechenden Rabattvertrag geschlossen. Damit gilt die Verordnung des Fertigpens durch die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte im Rahmen des MS-Selektivvertrags als wirtschaftlich und wird von der Kasse mit einem zusätzlichen Bonus vergütet, nämlich jährlich bis zu 80 Euro.

Der MS-Selektivvertrag ist seit 1. April in Kraft und soll nicht nur eine leitliniengerechte Behandlung von Versicherten mit Multipler Sklerose sicherstellen, sondern auch die Verordnung besonders wirtschaftlicher Präparate fördern. Der MS-Selektivvertrag ist laut Teva eine Weiterentwicklung des MS-Modulvertrags, der die Umsetzung neuer oder besonderer Versorgungskonzepte nach § 140a Sozialgesetzbuch (SGB V) ermöglichen soll. Er wird neun von allen Ersatzkassen angeboten mit dem Ziel, der besonderen ambulanten, neurologischen und nervenärztlichen bundesweiten Versorgung von Versicherten mit MS und verwandten Erkrankungen Rechnung zu tragen.

Höheres Honorar

Für die Ärzt:innen geht es auch um Geld: Schon seit längerem setzen sich die Berufsverbände dafür ein, den erheblichen Aufwand, den Neurologinnen und Neurologen für die Betreuung, Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit MS leisten, angemessen zu honorieren. Das neue Vertragsmodell, das unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN) und dem Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) entwickelt wurde, ist transparenter, lukrativer und erreichbarer gestaltet.

Das Interesse daran, aktiv an Versorgungsprogrammen mitzuwirken, gibt es bei Teva schon seit Jahren. Im Auftrag des Konzerns betreute der Berliner Dienstleister „+49 med“ Patienten, die Medikamente des Herstellers einnehmen. 18.000 von 20.000 Anwendern des MS-Mittels Copaxone (Glatirameracetat) sollen vor einigen Jahren eingeschrieben gewesen sein. Ein größeres Programm gab es in Deutschland zu der Zeit nicht.

Die Konzerntochter Cephalon hatte vor einigen Jahren sogar einen Lieferservice für das Parkinsonmittel Apo-Go (Apomorphin) aufgesetzt: Bei dem Programm konnten Patienten sich vom Hersteller nicht nur an neue Rezepte erinnern lassen; auf Wunsch wurden die Folgeverordnungen sogar per Kurier beim Arzt abgeholt und an eine bestimmte Apotheke weitergeleitet. Der Fall beschäftigte die Gerichte, heute gehört das Produkt zu Stada.

Durch Selektivverträge sollen die beteiligten Partner zusätzlich zur Regelversorgung flexibel auf besonderen Behandlungsbedarf reagieren können. Sie werden von den Krankenkassen mit einzelnen Leistungserbringern oder Gruppen von Leistungserbringern abgeschlossen. Für Ärzte und Versicherte ist die Teilnahme an einem solchen Vertrag freiwillig. Allerdings gab es immer wieder Kritik.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
China verunsichert Unternehmen
Neue Engpässe wegen Anti-Spionagegesetz?
Mehr aus Ressort
Bessere Arbeitsbedingungen, mehr Geld
Charité: Warnstreik am Donnerstag
Neuer Gesetzentwurf zur Jahreshälfte
Lauterbach will Patientenrechte stärken

APOTHEKE ADHOC Debatte