Gesundheitsreform

Sachsen erwägt Verfassungsklage

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Sachsen erwägt eine Verfassungsklage gegen die Gesundheitsreform, sollten die Gespräche mit dem Bund keine Einigung über die Konvergenzklausel bringen. Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) hält diese Regelung für verfassungswidrig. Aus seiner Sicht würden ostdeutsche Versicherte die höheren Gesundheitskosten in westdeutschen Ländern wie Bayern oder Baden Württemberg mitfinanzieren, sollte der Gesundheitsfonds wie geplant umgesetzt werden.

Tillich hält einem Bericht des „Handelsblatt“ zufolge eine Klage trotz der kürzlich erzielten Einigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der unionsgeführten Bundesländer für nötig. Sächsische Kassen und Ärzte, deren Honorar unter dem Niveau der alten Länder liegt, würden die höheren Arzthonorare in Berlin und Bayern finanzieren, befürchtet der Ministerpräsident: „Das werde ich nicht kampflos hinnehmen. Wir warten mit Spannung die Gespräche auf Bundesebene ab. Es kommt darauf an, einseitige Belastungen für Sachsen und auch für Thüringen zu verhindern.“

Zudem würden mit der Konvergenzklausel die sächsischen Beitragszahler „unzumutbar belastet“. Über 300 Millionen Euro würden aus dem Land abfließen, erwartet der sächsische Regierungschef. „Die bisher vergleichsweise günstigen Kassenbeiträge von derzeit 11,8 Prozent bei der IKK und 12,9 Prozent bei der AOK werden auf über 15 Prozent steigen“, teilt sein Ministerium mit. Das sei den Versicherten nicht zu vermitteln. Tillich will erreichen, dass die Beiträge den Kassen in Sachsen für Prämienerstattungen zur Verfügung stehen.

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