Pflege

Gericht: Charité-Streik ist zulässig

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Berlin -

Die Pflegekräfte an der Berliner Charité dürfen ihren unbefristeten Streik fortsetzen. Der Ausstand sei rechtlich zulässig und nicht unverhältnismäßig, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Die Universitätsklinik unterlag damit in zweiter Instanz mit ihrer Forderung, den Streik zu untersagen oder einzuschränken. Noch am Abend kündigte die Charité an, die Gewerkschaft Verdi für Donnerstag zu Verhandlungen einzuladen. 

An Europas größtem Universitätsklinikum wurde der Pflegekräfte-Streik am Mittwoch noch ausgeweitet. Von den insgesamt rund 3000 Charité-Betten standen etwa 1000 leer. Mit der Arbeitsniederlegung will Verdi einen Tarifvertrag durchsetzen, der eine bestimmte personelle Mindestausstattung der Stationen mit Pflegepersonal vorsieht. Die Charité hält dem entgegen, dass die gewünschten 600 Personalstellen mehr im Jahr 36 Millionen Euro zusätzlich kosten würden. Dies könne die Klinik nicht erwirtschaften.

Bundesweit protestierte Verdi in zahlreichen Krankenhäusern gegen die Personalknappheit. Nach Angaben der Gewerkschaft machten Beschäftigte aus mehr als 1300 Kliniken in einer symbolischen Aktion jeden fehlenden Arbeitsplatz mit einer Ziffer kenntlich. Zudem demonstrierten Beschäftigte vor ihren Häusern.

Verdi forderte die Politik auf, für eine ausreichende Personalausstattung an deutschen Kliniken zu sorgen. Der Appell richtete sich an die in Bad Dürkheim tagenden Gesundheitsminister von Bund und Ländern. Um gute Qualität bei der Patientenversorgung dauerhaft sicherzustellen, sei ausreichend Personal nötig, sagte Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler. Nach Berechnungen der Gewerkschaft fehlen an deutschen Krankenhäusern insgesamt 162.000 Stellen, 70.000 allein in der Pflege.

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