Schadensersatz gefordert

Patentstreit zwischen Curevac und Biontech vor Gericht

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Berlin -

Ein Patentstreit um den milliardenfach genutzten Corona-Impfstoff des Mainzer Unternehmens Biontech beschäftigt seit Dienstag das Landgericht Düsseldorf. Der Tübinger Wettbewerber Curevac wirft Biontech Patentrechtsverletzungen vor und will vor Gericht Schadenersatzansprüche geltend machen. Biontech weist den Vorwurf der Patentrechtsverletzung zurück.

In dem Verfahren treffen zwei deutsche Impfstoffpioniere mit sehr unterschiedlichem Schicksal aufeinander. Biontec machte in den Corona-Jahren mit seinem Covid-19-Impfstoff Milliardenumsätze. Curevac scheiterte dagegen nach hoffnungsvollem Start daran, selbst rechtzeitig einen Corona-Impfstoff auf den Markt zu bringen. Das Unternehmen nimmt jedoch für sich in Anspruch, Grundlagentechnologien entwickelt zu haben, die maßgeblich zur Entwicklung sicherer und wirksamer Covid-19-Impfstoffe beigetragen hätten.

„Arbeit ist originär“

Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte Curevac deshalb Klage gegen Biontech erhoben und „eine faire Entschädigung“ für die Verletzung einer Reihe seiner geistigen Eigentumsrechte gefordert, die bei der Herstellung des Corona-Impfstoffs von Biontech und Pfizer verwendet worden seien. Eine konkrete Summe nannte das Unternehmen zunächst allerdings nicht.

Biontech weist die Vorwürfe zurück. Die Arbeit des Unternehmens sei „originär“. Man werde sich „entschieden gegen alle Anschuldigungen der Patentverletzung verteidigen“, betonte das Unternehmen bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Klage.

Patente und Gebrauchsmuster

Konkret ging es am Dienstag in der mündlichen Verhandlung um zwei Patente und drei Gebrauchsmuster, mit denen Curevac seine Entwicklungen geschützt hatte. In vier der Fälle will das Düsseldorfer Landgericht am 28. September eine Entscheidung verkünden. Im fünften Fall – einem Patentstreit – will das Düsseldorfer Gericht zunächst eine für Mitte Dezember angekündigte Entscheidung des Bundespatentgerichts abwarten. Dort hat Biontech beantragt, das umstrittene Curevac-Patent für nichtig zu erklären. Diesen Streitpunkt will das Düsseldorfer Gericht deshalb erst am 28. Dezember weiter verhandeln.

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