„Umfangreiches ärztliches Impfangebot“

Overwiening: Grippeimpfung als Ergänzung

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Berlin -

Apothekenkund:innen können sich vielerorts bereits gegen Grippe impfen lassen. Per Änderungsantrag sollen Impfungen gegen Influenza in allen Apotheken in die Regelversorgung überführt werden können. Den Groll der Ärzteschaft sind die Pharmazeut:innen spätestens nach der Freigabe der Covid-19-Impfung gewohnt. Während Ärzt:innen auf ihr Monopol pochen, kommen von der Abda ruhigere Töne.

Am morgigen Mittwoch findet im Gesundheitsausschuss die Anhörung zum Pflegebonusgesetz statt. Dann soll es auch um den Vorstoß gehen, Grippeimpfungen bundesweit in Apotheken anbieten zu können. Seit 2020 gibt es diese Dienstleistung nur in ausgewählten Regionen innerhalb von Modellprojekten mit bestimmten Krankenkassen.

Fortbildung mit Ärzt:innen abstimmen

Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening betont: „Es ist erneut in der politischen Diskussion, dass Apotheken Grippeschutzimpfungen im Rahmen der Regelversorgung anbieten sollen. Aus unserer Sicht wäre das eine sinnvolle niedrigschwellige Ergänzung des umfangreichen ärztlichen Impfangebots.“ In Pilotprojekten in acht Bundesländern impften Apotheker:innen bereits gegen Influenza. „Voraussetzung ist natürlich, dass sie eine mit der Ärzteschaft abgestimmte Fortbildung absolviert haben.“

Die Abda verweist darauf, dass durch die Bundesapothekerkammer (BAK) bereits Materialien für die fachliche Umsetzung von Modellvorhaben entwickelt worden seien. Dazu gehörten ein Curriculum für die Schulung der Apotheker:innen sowie eine Leitlinie nebst Kommentar, Arbeitshilfen und Formblättern. Die vom BAK-Vorstand im September 2020 verabschiedeten Dokumente können als verbindliche Grundlage für die Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken betrachtet werden.

Eine deutliche Aussage kommt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Impfen ist und bleibt eine originär ärztliche Aufgabe“, so der Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel. Die Durchführung von Impfungen sei eine ganz zentrale ärztliche Leistung, so der Vorstand. „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen können impfen. Das beweisen sie Jahr für Jahr beispielsweise in der Influenzasaison und nicht erst seit der Corona-Pandemie.“

Widerstand kommt auch von den Ärzteorganisationen aus den Ländern, aus Bayern etwa, Baden-Württemberg und NRW. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, verwies darauf, dass es lediglich 20.000 Apotheken gebe, von denen nur ein Teil die räumlichen Voraussetzungen für die Impfung erfülle.

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