Apothekenhonorar

BVDA: Notdienstpauschale auf Rezept

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Berlin -

Noch immer ist nicht bis ins letzte Detail geklärt, wie die Apotheken von der Notdienstpauschale profitieren sollen. Bekannt ist nur, dass ein Fonds geschaffen werden soll, aus dem der Betrag überwiesen wird. Der Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) kritisiert diesen Plan als zu kompliziert und hat nun ein eigenes Konzept vorgelegt. Demnach können die Apotheken die Gelder direkt bei den Rechenzentren abrechnen. Und: Nicht alle Apotheken sollen die Pauschale erhalten. Der BVDA hat seinen Vorschlag mehreren Ministerien unterbreitet.

Der Verband hat der Regierung seine Stellungnahme zukommen lassen, weil den zuständigen Ministerien „offenbar noch keine umsetzungsfähigen Vorschläge seitens der Apothekerschaft vorliegen“. Man müsse eine möglichst unbürokratische und „nicht kostenintensive“ Lösung finden.

Laut BVDA sollen die Apothekerkammern verpflichtet werden, die Zahl der Nacht- und Notdienste zu ermitteln. Mittels einer Staffel soll festgelegt werden, ab wann eine „übermäßige Belastung einzelner Apotheken“ vorliegt. „Die Zahl der monatlichen Dienste lässt Rückschlüsse zu, welche ländlichen Regionen als strukturschwach angesehen werden können“, heißt es weiter. Als Grenzwert schlägt der BVDA drei Dienste pro Monat vor. Apotheken, die monatlich weniger als drei Dienste absolvieren, sollen nicht von der Pauschale profitieren.

Bei der Abrechnung will der BVDA ohne Notdienstfonds auskommen: Die Apotheker sollen ihre geleisteten Dienste einfach bei den Rechenzentren über normale Rezeptformulare abrechnen. Die Höhe der Pauschale soll in der Arzneimittelpreisverordnung festgeschrieben werden und soll sich aus der Zahl aller Dienste und des von der Regierung zur Verfügung gestellten Betrages ableiten. Auf den Rezepten sollen die Apotheker die Anzahl der geleisteten Notdienste, eine Sonder-PZN und die Pauschalsumme für alle monatlichen Dienste auftragen.

Die Rechenzentren sollen die Rezepte einscannen und die Dienstangaben der Apotheken mit den Notdienstplänen der Kammern abgleichen. Abschließend sollen sie eine Gesamtrechnung erstellen und diese beim GKV-Spitzenverband einreichen. Der Kassenverband wiederum soll sich die Gelder bei den einzelnen Kassen wiederholen.

Offen bleibt in der Stellungnahme, wie Selbstzahler an der Pauschale beteiligt werden sollen. Diesbezüglich hält der BVDA lediglich fest, dass er Verträge – etwa zwischen Apothekern und dem PKV-Verband – ablehne. Diese führten zu zeit- und personalaufwendigen permanenten Verhandlungen, heißt es. Als Fazit hält der Verband fest, dass das Modell Bürokratie verringern könnte, weil die vorhandenen Abrechnungs- und Auszahlungswege beibehalten würden.

Dem BVDA zufolge könnte das Konzept schnell umgesetzt werden: Zum 1. April könnten bereits die ersten Pauschalen abgerechnet werden. Ideengeber für das BVDA-Papier ist das private Abrechnungszentrum AvP. Dieses rechnet bereits seit Jahren über Rezeptformulare Sonderleistungen von Kinderärzten mit den Krankenkassen ab. Der BVDA hat seinen Vorschlag gestern an die Bundesministerien für Gesundheit, Wirtschaft und Finanzen gesendet.

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