Notdienstpauschale

Länder: EU-Versender sollen zahlen

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Berlin -

Der Bundesrat wird das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) voraussichtlich nicht blockieren. Bei der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates wurden lediglich zwei Bitten an die Bundesregierung beschlossen: Einerseits fordern die Länder, dass die Notdienstpauschale nach einem Jahr evaluiert wird. In letzter Minute wurde zudem ein weiterer Antrag eingereicht: Die Regierung soll sicherstellen, dass auch ausländische Versandapotheken sich an dem Fonds beteiligen.

Einer der Anträge stammt aus Rheinland-Pfalz: Das SPD-geführte Land hatte gefordert, dass die Bundesregierung die Notdienstpauschale nach einem Jahr überprüft und dem Bundesrat einen Bericht dazu vorlegt. Schließlich gebe es sowohl bei der Einrichtung des Fonds als auch bei der Auszahlung einer Pauschale für Notdienste keine Erfahrung, hieß es in dem Antrag, der heute vom Gesundheitsausschuss beschlossen wurde.

Dem Vernehmen nach hat kurz vor Annahmeschluss ein weiteres Bundesland einen Antrag zum ANSG eingereicht. In diesem soll die Bundesregierung auf die geplante Beteiligung ausländischer Versandapotheken am Notdienst-Fonds hingewiesen werden.

Dem Gesetz zufolge sollen die Versender in einer Selbstauskunft mitteilen, wie hoch ihr Anteil am Notdienst-Fonds ist. Der DAV soll die Zahlungsdisziplin der EU-Versender überprüfen. In dem heute beschlossenen Antrag der Länder wird die Regierung aufgefordert, alternative Modelle zur Beteiligung der EU-Versender am Notdienst-Fonds zu erarbeiten. Der genaue Wortlaut des Beschlusses ist noch nicht bekannt.

Dem Verband der EU-Versandapotheken (EAMSP) war dieser Passus schon zuvor aufgefallen. DocMorris & Co. erscheint es schwer vorstellbar, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) deren Zahlungen überprüft – und sie nötigenfalls dazu zwingt.

„Zwischen ausländischen Versandapotheken und dem DAV herrscht ständiger Streit. Es ist daher schwer vorstellbar, dass die EU-Versandapotheken gegenüber dem DAV eine Selbsterklärung abgeben“, hatte Verbandssprecher Thomas J. Diekmann gesagt.

Der Gesundheitsausschuss will beide Anträge als Beschlussempfehlungen an das Plenum weiterreichen. Gibt es dort grünes Licht, werden sie als Bitte an die Bundesregierung weitergeleitet.

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