Apothekenhonorar

Niedersachsen: 25 Cent gefährden die Arzneimittelversorgung

, Uhr
Berlin -

Fachverbände abgehakt, die Länder folgen. Wenn die Bundesländer in der kommenden Woche ihre Stellungnahmen zur Anpassung des Apothekenhonorars einreichen, könnte insbesondere Niedersachsen für eine Überraschung sorgen: „Die sich anspannende wirtschaftliche Situation der niedersächsischen Apotheken lässt befürchten, dass der Versorgungsauftrag in der gewohnten Weise nicht mehr lange zu erfüllen ist, auch nicht mit der im Referenten-Entwurf vorgelegten Honoraranpassung“, so eine Sprecherin des niedersächsischen Gesundheitsministeriums. Das Land macht daher einen ganzen Katalog an Forderungen geltend.

 

In der Stellungnahme will das CDU-geführte Ministerium die Erarbeitung eines „Gesamtkonzeptes“ zur Apothekervergütung fordern: „Die angemessene Erhöhung des Apothekenhonorars mit transparenter Berechnung, die leistungsgerechte Vergütung für Not- und Nachdienstbereitschaft unter besonderer Berücksichtigung der Apotheken, die im ländlichen Raum häufiger betroffen sind als Kollegen in Ballungsräumen sowie die Anpassung der Bearbeitungsgebühr bei der Betäubungsmittelabgabe“, so die Forderung aus Niedersachsen.

Sollte sich die wirtschaftliche Situation nicht verbessern, sieht man in Niedersachsen für die Zukunft schwarz: „Gerade im Flächenland Niedersachsen wäre in dünner besiedelten Gebieten mit einer minder guten Versorgung [...] zu rechnen und die Interessen der Arzneimittelverbraucher wären damit direkt negativ betroffen. Es ist sinnvoller, bewährte Versorgungsstrukturen zu erhalten, als verlorene Strukturen aufwändig wieder aufzubauen.“

Mit der derzeit zur Diskussion stehenden Verordnung des BMWi kann allerdings nur das Fixhonorar angepasst werden – ohne Zustimmung des Bundesrates. Alle anderen Forderungen aus Niedersachsen müssten über zustimmungspflichtige Gesetze in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verankert werden. Doch in Niedersachsen ist man zu allem bereit: „Unter Betrachtung des Gesamtkonzeptes können die Positionen einzeln abgearbeitet werden, ja nach Rechtslage mit oder ohne Zustimmung des Bundesrats.“

Zuvor hatten schon Bayern und Hessen die geplante Erhöhung des Fixhonorars um 25 Cent kritisiert. Bayern hatte zudem eine höhere Vergütung der Nacht- und Notdienste gefordert. Aus beiden Ländern hieß es, dass eine Stellungnahme gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geplant sei. Jetzt kommt mit Niedersachsen ausgerechnet das Heimatland von Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) dazu.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Risiko gefährlicher Kombinationen
Warentest: Vorsicht bei Polymedikation!
Mehr aus Ressort
Gesundheitssystem ist ineffizient und verschwenderisch
Sachverständigenrat: „Wir verbrennen unheimlich viel Geld“

APOTHEKE ADHOC Debatte