Apothekenpflicht

Mehr Phytopharmaka außerhalb der Apotheke

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Eine Reihe bislang apothekenpflichtiger Phytopharmaka könnten schon bald auch in der Drogerie erhältlich sein. Mit der Novelle der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Möglichkeit der Selbstmedikation außerhalb der Apotheke erweitern. Betroffen sind die Präparate mit Artischocke, Baldrian, Eukalyptusöl und Minzöl sowie Heilwässer.

Fertigarzneimittel mit Artischockenblättern sollen künftig generell freiverkäuflich sein. Die mit der Anwendung verbundenen Risiken gingen nicht über ein angemessenes Maß hinaus und erforderten keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung, heißt es in der Begründung. Die bislang als OTC-Arzneimittel vertriebenen Produkte Hepar SL forte (Klosterfrau), Hepar POS (Ursapharm) sowie die Präparate zahlreicher Generikafirmen würden damit künftig auch außerhalb der Apotheke verfügbar.

Auch bei Produkten mit Baldrian sollen die Vorschriften gelockert werden. Derzeit sind nur Monopräparate und Mischungen von Baldrian- und Hopfenextrakt von der Apothekenpflicht ausgenommen. Das BMG will nun auch Mischungen mit Passionsblumen- oder Melissenextrakt entlassen. Zahlreiche sedative Kombinationspräparate wären von der empfohlenen Änderung betroffen, mit Ausnahme der Produkte, die Johanniskraut enthalten.


Außerhalb der Apotheke sollen künftig auch Eukalyptusöl zum äußeren Gebrauch sowie ätherisches Minzöl mit einem Ethanolgehalt von bis zu 5 Prozent erhältlich sein. Die Apothekenpflicht für Heilwässer soll auf die Produkte begrenzt werden, die in Flaschen abgefüllt werden.

Das BMG folgt mit den vorgeschlagenen Änderungen den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht. Der Verordnungsentwurf liegt aktuell dem Bundesrat vor. Wann sich der Gesundheitsausschuss mit der Novelle beschäftigt, steht noch nicht fest. Das Inkrafttreten der neuen Verordnung ist zum 1. Mai geplant.

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