Kommentar

Keine Angst vorm EuGH

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Die schlechte Nachricht ist die gute Nachricht: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält - anders als Generalanwalt Yves Bot - das österreichische Modell der Bedarfsplanung für Zahnambulatorien für gemeinschaftsrechtswidrig. Die Meinungsverschiedenheit ist jedoch nur eine scheinbare: Gerade indem die EU-Richter die österreichischen Niederlassungsbeschränkungen monieren, bestätigen sie die zugrunde liegende Logik.

Auch Bot hatte in seinen Schlussanträgen auf die Diskrepanzen innerhalb des Systems hingewiesen: Wieso soll für Gruppenpraxen nicht gelten, was für Einzelpraxen gilt? Der österreichische Gesetzgeber wird sich nun Gedanken machen müssen, wie er das System fair und kohärent ausgestaltet. Die Bedarfsplanung an sich wurde nicht beanstandet - sofern sie fair und transparent ist. An der Philosophie, das ärztliche Leistungsangebot zu steuern und damit die Flächendeckung zu sichern, haben die EU-Richter nicht gerüttelt.

Und die Apotheken? Die Angst vor einer Schwarzweiß-Entscheidung des EuGH scheint angesichts der inhaltlichen Tiefe nicht nur des aktuellen Urteils unbegründet: Die EU-Richter haben in den vergangenen Monaten wiederholt gezeigt, dass sie den Gesundheitsschutz als nationales Interesse respektieren. An Verständnis für die Vielfschichtigkeit der Patientenversorgung fehlt es in Luxemburg nicht.

Zwar haben auch im deutschen Vorlageverfahren „Liberalisierer“ versucht, nicht nur den Gesundheitsschutz zu bagatellisieren, sondern auch die Kohärenz des deutschen Systems in Abrede zu stellen. Zumindest die vom saarländischen Staatssekretär Wolfgang Schild (CDU) zitierte Apothekerwitwe dürfte die EU-Richter nicht sonderlich beeindrucken.

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