Hilfsmittelausschreibung

Inkontinenzversorgung ohne Apotheken

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Um Kosten zu sparen, hat die Barmer Ersatzkasse im vergangenen Herbst die ambulante Versorgung mit Inkontinenzprodukten ausgeschrieben. In 20 „Losgebieten“ soll künftig ein Anbieter die Versorgung der Patienten mit entsprechenden Hilfsmitteln exklusiv übernehmen. Dazu wurde vorab seitens der Barmer der Hilfsmittelliefervertrag für aufsaugende Inkontinenzprodukte gekündigt. Vom 1. Februar an dürfen Barmer-Versicherte diese Artikel also nicht mehr in Apotheken oder Sanitätshäusern beziehen, sondern werden direkt von dem Anbieter beliefert, der die Ausschreibung bei bis zu fünf Losen gewonnen hat.

Allerdings haben - wie bei den Arzneirabattverträgen - unterlegene Bieter in einigen Fällen das Verfahren beklagt, so dass die Barmer bislang nur für elf der 20 Losgebiete Zuschläge erteilen konnte. Zudem sind die ausgeschriebenen Regionen nicht deckungsgleich mit den Grenzen der Bundesländer oder mit denen der Landesapothekerverbände, so dass Lieferschwierigkeiten mittlerweile unausweichlich scheinen. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC verhandelt der Deutsche Apothekerverband (DAV) derzeit mit der Barmer über eine Übergangslösung zumindest für die Gebiete, in denen die Kasse keine Zuschläge erteilen konnte.

Beispiel Nordrhein-Westfalen: Gewinner ist das Rehazentrum Viersen, ein privat geführtes Sanitätshaus, das infolge des Zuschlags nun kurzfristig das Personal von bislang sechs Mitarbeitern mindestens verdoppeln muss. Das Sanitätshaus liefert eigenen Angaben zufolge bevorzugt Produkte des polnischen Herstellers Seni; darauf wurden die Barmer-Versicherten in einem Schreiben hingewiesen. Besteht der Patient auf seine gewohnten Artikel, muss er offenbar die Differenz selbst bezahlen. Die Auslieferung erfolge „aus wirtschaftlichen Gründen über einen Paketdienst“, heißt es in dem Schreiben, mit dem das Sanitätshaus die Dauerverordnungen der Patienten anfordert.

Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, fürchtet, dass der Versicherte der Verlierer sein wird: „Die Patienten zahlen den Preis für die Rabattschlacht: Aus Kostengründen müssen sie auf die wohnortnahe Versorgung und Betreuung verzichten, stattdessen bleibt ihnen nur ein Telefonkontakt zum Lieferanten“, so Preis gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Wer von der Qualität des Preisbrechers nicht überzeugt ist, muss draufzahlen. Die Patienten befürchten, dass der Wettbewerb dann vollkommen ausgeschaltet ist.“ Bundesweit seien etwa 100.000 Patienten von den Verträgen betroffen, die für zwei Jahre gelten.

Die Apotheken und Sanitätshäuser vor Ort, also jene Anbieter, die nicht von der Ausschreibung profitierten, müssten die Versicherten erneut über die neuen, nicht wirklich patientenfreundlichen Regeln aufklären, so Preis. Immerhin: Da die Ausschreibung nur für die ambulante Versorgung gilt, können Pflegeheime mit Genehmigung der Barmer auch künftig von Apotheken beliefert werden.

Die Firma Paul Hartmann aus Heidenheim, deren fünf Zuschläge noch blockiert sind, will nach eigenen Angaben als einziger Anbieter mit den Apotheken kooperieren: „Nur mit einem Partner vor Ort kann die Beratung ideal funktionieren“, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Deshalb würden die Apotheken eingebunden, wenn sie wie bislang die Versorgung der Patienten übernehmen, erklärte der Sprecher.

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