Zuzahlungen

IGeL: Ärzten drohen Sanktionen

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Der Anteil der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) an allen medizinischen Leistungen ist innerhalb der vergangenen fünf Jahre mit 21 Millionen Anordnungen auf 24 Prozent gestiegen, wie das Verbraucherschutzministerium berichtet. Der Großteil dieser Leistungen sei nicht notwendig, kritisiert der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU). Der Umgang mit den Zusatzleistungen soll im Patientenrechtegesetz geregelt werden. Ärzte, die ihren Patienten in Zukunft Leistungen aufdrängten, müssten mit Sanktionen rechnen, so Zöller.

„Wurde eine IGe-Leistung dem Patienten aufgedrängt, dann muss dieser die Behandlung nicht zahlen“, sagt der Patientenbeauftragte. In Zukunft müsse alles schriftlich dokumentiert werden. Es werde einen Behandlungsvertrag geben und der Patient müsse unterschreiben, dass er ausreichend informiert worden sei.

Bei Früherkennungsuntersuchungen müsse der Arzt nicht nur über den Zweck der Untersuchung aufklären, sondern auch darüber, wie wahrscheinlich „falschpositive“ oder „falschnegative“ Untersuchungsergebnisse seien und welche Konsequenzen diese hätten.

Der Behandelnde muss seinen Patienten umfassend, sowohl über Leistungen als auch über die entstehenden Kosten, informieren. Diese Informationen müssen verständlich sein. Darüber hinaus dürfen die IGeL nur dann angeordnet werden, wenn der Patient diese einfordert. „In Zukunft müssen Patienten aktiv nach den Zusatzleistungen fragen“, so Zöller.

„Vor einer Maßnahme muss der Patient grundsätzlich die Gelegenheit haben, das Für und Wider der Behandlungsmaßnahmen abzuwägen“, sagt Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Für das Einholen der Informationen dienten hauptsächlich das Internet oder die Arztpraxis. Hier mangele es vielfach noch an Transparenz und Aussagekraft, so Aigner.

Dabei bezieht sie sich auf eine vom Ministerium veröffentlichte Untersuchung zu bestehenden IGeL-Informationsangeboten. Danach gibt es zwar durchaus geeignete Angebote für Patienten, jedoch besteht die Schwierigkeit darin, diese zu identifizieren.

Vor allem die Angebote in Arztpraxen weisen Mängel auf. Hier stellen insbesondere die vorhandenen Informationsbroschüren keine zuverlässigen Verbraucherinformation dar, wie die Studie ergab. Dieses Ergebnis sei allerdings nicht repräsentativ, da lediglich 50 Arztpraxen in Berlin aufgesucht worden waren.

Positiv wurden hingegen die von der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammengestellten Infomaterialien bewertet. Auch das Internetportal „igel-monitor“ ist der Studie zufolge „sehr hilfreich“. Es sei fundiert und detailreich.

Pro Jahr werden in Deutschland 1,5 Milliarden Euro mit individuellen Gesundheitsleistungen (IgeL) umgesetzt. Insgesamt gibt es etwa 350 IGeL.

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