Kassenpatienten zahlen bei Hilfsmitteln nach wie vor in großem Umfang drauf. Wie aus dem aktuellen Mehrkostenreport des GKV-Spitzenverbands hervorgeht, geben die Versicherten einen Milliardenbetrag aus, um für eine optimale Versorgung die nicht von den Kassen getragenen Kosten aus eigener Tasche zu übernehmen.
Laut Bericht wurden im vergangenen Jahr 31,9 Millionen Verordnungen über Hilfsmittel abgerechnet, insgesamt gaben die Kassen 12 Milliarden Euro aus. Knapp 78 Prozent der Hilfsmittel wurden mehrkostenfrei bezogen. Das sind 2 Prozentpunkte weniger als im Jahr 2019, als die Zahlen zum ersten Mal veröffentlicht wurden.
Bei den übrigen 22 Prozent der Hilfsmittelversorgungen fielen Mehrkosten an. Die Versicherten zahlten in diesen rund 7,1 Millionen Fällen im Durchschnitt knapp 159 Euro aus eigener Tasche, 2019 waren es 118 Euro. Allerdings sind auch die Ausgaben der Kassen seitdem deutlich gestiegen, von 292,53 Euro auf 380 Euro je Fall. Lässt man die besonders hochpreisige Produktgruppe der Hörhilfen außen vor, liegen die Mehrausgaben bei 64,50 statt 45,20 Euro.
Insgesamt summieren sich die Mehrkosten damit auf 1,13 Milliarden Euro. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 692 Millionen Euro. Der Anteil der Mehrkosten an den Gesamtausgaben lag damit bei 8,52 Prozent – auch dies ein Rekord.
Besonders viele Fälle von Mehrkosten gab es in acht Produktgruppen, auf die insgesamt 96 Prozent entfallen:
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Grundsätzlich sollen für Versicherte auch weiterhin keine Mehrkosten entstehen, denn Hilfsmittel spielen für die Lebensqualität und die Selbstbestimmung eine wichtige Rolle. Entscheidend ist immer die Beratung. Versicherte müssen in jedem Fall genau wissen, welchen Leistungsanspruch sie haben und für welche medizinisch nicht notwendigen Extras sie zuzahlen müssen.“
Sanitätshäuser, Hörakustiker und alle anderen Leistungserbringenden sind verpflichtet, GKV-Versicherten zuerst ein mehrkostenfreies Hilfsmittel anzubieten, bevor sie über eine Versorgung mit Mehrkosten beraten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das im Jahr 2017 beschlossene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG).
Wenn sich Versicherte für Hilfsmittel entscheiden, bei denen Mehrkosten anfallen, müssen die Anbieter die Höhe dieser Mehrkosten den Krankenkassen mitteilen. Damit soll das Ausmaß der im Hilfsmittelbereich gezahlten Mehrkosten transparenter gemacht werden.
Damit Versicherte nicht zu teuren, übermäßigen Versorgungen gedrängt oder unzureichend über ihren Leistungsanspruch beraten werden, fordert der GKV-Spitzenverband mehr Transparenz. So sollten Leistungserbringende den Krankenkassen mitteilen, warum Versicherte Hilfsmittel auswählen, die von der Regelversorgung abweichen und somit dadurch zu zusätzlichen Kosten führen.
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