Gesundheitskarte

BSG: Keine Bedenken wegen Datenschutz

, Uhr

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verstößt nach einem

Gerichtsurteil nicht gegen das Recht der Bürger auf den Schutz der

persönlichen Daten. Mit seiner Entscheidung wies das Bundessozialgericht

in Kassel die Revision eines Klägers aus Hessen zurück. Dieser wehrte

sich dagegen, dass seine Krankenkasse ein Foto für die Karte fordert.

Der Anwalt des Klägers hatte in seinem Plädoyer ein Ersatzdokument für seinen Mandanten gefordert. Es könne nicht nachverfolgt werden, wer die hochsensiblen Daten, die auf der Karte gespeichert werden, abrufe und verarbeite, sagte der Anwalt.

Die Richter sahen dagegen einen Einklang der Gesundheitskarte mit den den Verfassungsgrundsätzen. „Zudem ist die gegenwärtige Form durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt“, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung (B 1 KR 35/13 R). Besonders werde durch die Speicherung eines Fotos ein Missbrauch deutlich erschwert.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
194 Mitglieder wollen Vertragswerk retten
WHO-Pandemieabkommen: Neuer Entwurf, neue Verhandlungen
Protest gegenüber vom Parteibüro
Verbandschef plakatiert gegen SPD-Minister
Mehr aus Ressort
Änderung des Krankenhausgesetzes
Thüringen: Weg frei für Klinikreform
Weniger Bürokratie, mehr Entscheidungsfreiheit
Overwiening lobt Engpass-Initiative

APOTHEKE ADHOC Debatte