Gesundheitskarte

BSG: Keine Bedenken wegen Datenschutz dpa, 19.11.2014 11:51 Uhr

Allgemeininteressen vor Datenschutz? Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verstößt laut BSG nicht gegen das Recht der Bürger auf den Schutz der persönlichen Daten. Foto: Elke Hinkelbein
Kassel - 

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verstößt nach einem

Gerichtsurteil nicht gegen das Recht der Bürger auf den Schutz der

persönlichen Daten. Mit seiner Entscheidung wies das Bundessozialgericht

in Kassel die Revision eines Klägers aus Hessen zurück. Dieser wehrte

sich dagegen, dass seine Krankenkasse ein Foto für die Karte fordert.

Der Anwalt des Klägers hatte in seinem Plädoyer ein Ersatzdokument für seinen Mandanten gefordert. Es könne nicht nachverfolgt werden, wer die hochsensiblen Daten, die auf der Karte gespeichert werden, abrufe und verarbeite, sagte der Anwalt.

Die Richter sahen dagegen einen Einklang der Gesundheitskarte mit den den Verfassungsgrundsätzen. „Zudem ist die gegenwärtige Form durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt“, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung (B 1 KR 35/13 R). Besonders werde durch die Speicherung eines Fotos ein Missbrauch deutlich erschwert.