Gesundheitsausschuss

FDP will Pick up verbieten

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Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist morgen im Gesundheitsausschuss des Bundestages gleich doppelt unter Beschuss. Die Tagesordnung wurde um Antrag der FDP-Fraktion ergänzt: Die Liberalen wollen die „Auswüchse des Versandhandels mit Arzneimitteln unterbinden“. Die FDP fordert die Bundesregierung auf, die Abgabe von Arzneimitteln über Abholstellen - etwa in Drogeriemärkten - gesetzlich zu verbieten.

Es habe sich herausgestellt, dass die derzeitigen Regeln zum Versandhandel entgegen der Intention des Gesetzgebers ausgelegt werden könnten, schreibt die FDP-Fraktion. Laut Bundesverwaltungsgericht umfasse der Begriff des Versandhandels auch Abholstationen. Somit könnten nach geltender Rechtslage auch Tankwarte oder Kioskbetreiber Arzneimittel ausgeben, so die Liberalen: „Eine sachgemäße Behandlung und Lagerung ist damit nicht mehr gewährleistet.“

Im Gesetz müsse klargestellt werden, dass der Versandhandel nur direkt an den Endkunden zulässig ist, fordert die FDP. Zwar würde ein solches Verbot die Berufsfreiheit der Pick up-Betreiber verletzen, dies sei aber mit dem Gemeinwohlzweck zu rechtfertigen. Um dem Arzneimittelmissbrauch vorzubeugen und eine sachgemäße Behandlung von Arzneimitteln zu gewährleisten, wäre ein Verbot von Abholstellen laut FDP geeignet, erforderlich und zumutbar, mithin verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. „Das stellt einen Beitrag dazu dar, die Arzneimittelsicherheit zu stärken und eine flächendeckende und rasche Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger auch künftig zu gewährleisten“, heißt es im Antrag. Auch die Abgeordneten der Linksfraktion beziehen sich auf Pick up-Stellen in Drogeriemärkten und das „dm-Urteil“ des Bundesverwaltungsgerichts. Nur der Gesetzgeber könne jetzt noch über eine Begrenzung des Versandhandels auf OTC-Arzneimittel „unerwünschte Entwicklungen verhindern“, so die Linke.

Eine Initiative zum Rx-Versandhandelsverbot liegt auch im Bundesrat. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hatte den Vorstoß Sachsens und Bayerns Anfang Dezember mit zehn zu vier Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Der Wirtschaftsausschuss hatte dem Plenum dagegen geraten, den Antrag abzulehnen. Der Bundesrat wird sich am 19. Dezember mit der Rx-Initiative befassen.

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