Rx-Boni

Europa Apotheek will neu verhandeln

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Eine Entscheidung in der Frage, ob sich niederländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften halten müssen, ist wieder in weite Ferne gerückt: Der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte wird vermutlich erst im kommenden Jahr ein Urteil fällen. Eigentlich wollten Deutschlands oberste Richter im Herbst zu einem Ergebnis kommen. Doch nach Informationen von APOTHEKE ADHOC hat die Europa Apotheek Venlo (EAV) Widerspruch gegen eine schnelle Entscheidung eingelegt.

Der Gemeinsame Senat muss zu den Rx-Boni der Versender befragt werden, weil der Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Frage von einer früheren Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) abweichen möchte. In beiden Verfahren ging es um Versandapotheken, die heute zu Medco Celesio gehören: Das BSG hatte DocMorris im Jahr 2008 von der Preisbindung befreit, der BGH wollte der Europa Apotheek deren Rx-Boni verbieten. Das Gesetz sieht aber eine einheitliche Rechtsprechung der obersten Gerichte vor.

In der Regel entscheidet der Gemeinsame Senat ohne eine weitere mündliche Verhandlung. Doch die Europa Apotheek hatte dem widersprochen. Ob jetzt tatsächlich verhandelt wird, ist aber noch nicht endgültig geklärt: Zunächst werden die Berichterstatter der Gerichte ihre Stellungnahmen abgeben.

Damit wird sich das Verfahren allerdings weiter verzögern: Der interne Berichterstatter, Professor Dr. Wolfgang Büscher vom BGH, kann seine Stellungnahme bis Ende August abgeben. Danach hat die Mitberichterstatterin Dr. Elke Roos vom BSG ebenfalls drei Monate Zeit für ihre Stellungnahme. Erst danach - also möglicherweise erst im Dezember - kann der Senat eine Entscheidung treffen.

Aller Voraussicht nach würde eine Verhandlung nicht mehr in diesem Jahr stattfinden - schon wegen der Schwierigkeit der Terminfindung. Immerhin müssten die Präsidenten aller obersten Gerichte sowie jeweils zwei weitere Richter der beteiligten Senat an einen Tisch gebracht werden. Neben den Vertretern des BGH und des BSG sind die Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) im Gemeinsamen Senat vertreten.

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