Rabattverträge

EU-Vergaberecht: Nicht nur der Preis entscheidet

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Berlin -

Die EU-Kommission will das Vergaberecht neu ausrichten: Öffentliche Beschaffung soll künftig stärker als strategisches Instrument für Versorgungssicherheit, Resilienz und europäische Wettbewerbsfähigkeit genutzt werden. Aus Sicht der Pharmaverbände ist das ein wichtiges Signal und zugleich ein klarer Auftrag an Deutschland, die Beschaffung von Arzneimitteln entsprechend weiterzuentwickeln. Insbesondere bei Rabattverträgen der Krankenkassen dürfe der niedrigste Preis nicht länger faktisch das entscheidende Kriterium sein.

Der Kommissionsentwurf zum EU-Public Procurement Act (PPA) sieht vor, öffentliche Aufträge grundsätzlich nach dem besten Verhältnis von Qualität und Preis auszuwählen, um einen übermäßigen Fokus auf den Preis zu verhindern. Versorgungssicherheit und Resilienz können dabei ausdrücklich berücksichtigt werden. Auch die Aufteilung von Aufträgen in Lose soll genutzt werden können, um Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten zu verringern und Lieferketten zu diversifizieren. Für strategisch sensible Beschaffungen eröffnet der Entwurf zudem Möglichkeiten, europäische oder handelspolitisch gleichgestellte Anbieter und Produkte zu bevorzugen.

„Europa erkennt, dass Versorgungssicherheit einen Wert hat. Genau diesen Gedanken müssen wir jetzt auch in Deutschland konsequent umsetzen. Wer eine resilientere Arzneimittelversorgung in Europa und insbesondere in Deutschland will, muss dafür auch die entsprechenden wirtschaftlichen Anreize setzen. Resilienz darf nicht nur politisch gefordert werden. Eine gegenüber Krisen resiliente Arzneimittelversorgung ist ein gesamtgesellschaftlich wichtiger strategischer Faktor. Deshalb muss auch die notwendige Beschaffung der Arzneimittel entsprechend honoriert werden“, erklärt Dorothee Brakmann von Pharma Deutschland.

Pharma Deutschland fordert, die europäische Vergabereform zum Anlass zu nehmen, auch die bestehenden Beschaffungsmechanismen in Deutschland weiterzuentwickeln. Wer Versorgungssicherheit und einen resilienten Pharmastandort stärken wolle, müsse diese Ziele auch in den Vergabeverfahren abbilden.

„Deutschland kann nicht auf der einen Seite eine Stärkung des Pharmastandorts und resilientere Lieferketten fordern und auf der anderen Seite Beschaffungssysteme aufrechterhalten, bei denen vor allem der niedrigste Preis zählt. Standortpolitik, Versorgungspolitik und Beschaffungspolitik müssen zusammengedacht werden“, so Brakmann weiter.

Verbände machen Druck

Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), sagte: „Die Zeit drängt! Entscheidend ist, dass nicht allein der niedrigste Preis zählt. Verlässliche Lieferfähigkeit, nachhaltige Produktion und Investitionen in Europa müssen sich bei der Vergabe auszahlen. Für versorgungskritische Arzneimittel brauchen wir grundsätzlich mehrere Lieferanten, soweit die Marktlage dies ermöglicht. Zusätzliche Lagerbestände und Produktionsreserven müssen angemessen vergütet werden.“

Die Vorgaben müssten zugleich praktikabel bleiben – gerade für kleine und mittlere Unternehmen. Arbeitsteilige Produktionsmodelle dürften nicht durch pauschale Eigenleistungsvorgaben behindert werden.

„Zum entschlossenen Handeln gehört auch, dass die Kommission PPA und Critical Medicines Act (CMA) eng aufeinander abstimmt, damit sie sich gegenseitig verstärken. Wir brauchen einen kohärenten europäischen Vergaberahmen mit einheitlichen, eindeutigen und einfachen Vorgaben, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Was wir nicht brauchen, sind doppelte Nachweise, widersprüchliche Anforderungen oder sonstige Rechtsunsicherheiten“, so Joachimsen.

Die europäische Vergabereform bietet aus Sicht der Verbände die Chance, den Wettbewerb bei der Arzneimittelbeschaffung neu auszurichten: weg von einer ausschließlichen Orientierung am Preis und hin zu einem Wettbewerb, der auch Qualität, Versorgungssicherheit und Resilienz berücksichtigt. Davon könne langfristig auch die Arzneimittelversorgung in Deutschland profitieren. Man begrüße die Bereitschaft, im Dialog eine überfällige Harmonisierung anzugehen.

Für Deutschland stelle sich damit die Frage, wie Resilienz künftig konkret in Beschaffungsentscheidungen einfließen könne. Gerade bei Rabattverträgen der Krankenkassen darf der niedrigste Preis nicht das alleinige Kriterium sein. Das ist bei den Ausschreibungen zu Rabattverträgen fast immer der Fall; lediglich bei eigenen Dienstleistungen wird auch die Qualität als Zuschlagskriterium gewichtet.

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