E-Health-Gesetz

Gröhe: Apotheker sind einbezogen

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Berlin -

Das E-Health-Gesetz soll am Donnerstagabend in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) freut sich schon jetzt: „Mit dem E-Health-Gesetz treiben wir den Fortschritt im Gesundheitswesen voran.“ Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist demnach der Medikationsplan – und Gröhe sieht die Apotheker, ganz anders als sie sich selbst, ganz vorne mit dabei.

Um die Beteiligung der Apotheker am Medikationsplan wurde lange gestritten. Erst Anfang der Woche haben sich Union und SPD darauf verständigt, dass die Apotheker den Plan nicht erstellen dürfen, aber aktualisieren müssen. Ein Honorar ist nicht vorgesehen. Aus Sicht von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt verpasst die Politik damit die Chance, durch eine konsequente Einbindung der Apotheker einen echten Medikationsplan für Patienten zu erstellen.

Doch bei Gröhe klingt das erwartungsgemäß ganz anders: „Apotheker sind von Anfang an einbezogen“, heißt es in der Mitteilung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Bei Änderungen der Medikation sei der Apotheker verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Versicherten zu aktualisieren.

Ab Oktober 2016 sollen Menschen, die drei oder mehr Arzneimittel einnehmen, Anspruch auf einen Medikationsplan haben. „Das ist vor allem für ältere und alleinlebende Menschen eine große Hilfe“, lobt sich das BMG. Der Arzt müsse die Versicherten über ihren Anspruch informieren. Zunächst gibt es den Plan in Papierform, aber ab 2018 soll er auch von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufbar sein.

Gröhe erklärte im Vorfeld der Bundestagssitzung, dass Patientennutzen und Datenschutz im Mittelpunkt des Gesetzes stünden. „Eine sichere digitale Infrastruktur verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten – das bringt echten Nutzen für die Versicherten.“ Ärzte, Kassen und Industrie stünden jetzt gleichermaßen in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Patienten zügig umzusetzen. Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll Anfang 2016 in Kraft treten.

Mit der Neuregelung soll die Telemedizin gefördert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Ärzte Videosprechstunden und die Beurteilung von Röntgenaufnahmen aus der Ferne abrechnen können. Ein entsprechendes Telematik-Honorar hatten Union und SPD erst mit einem Änderungsantrag in das Gesetz geschrieben. Die Konsultationen sollen auf Patienten beschränkt sein, die dem Arzt bekannt sind. „Das wird Patienten die Kontaktaufnahme mit dem Arzt deutlich erleichtern, gerade bei Nachsorge- und Kontrollterminen“, so das BMG.

Außerdem wird im E-Health-Gesetz ein Zeitfenster für die Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI) festgelegt. Bis Mitte 2018 sollen Ärzte und Kliniken flächendeckend an die TI angeschlossen sein. „Wir erwarten von allen Beteiligten, – der Industrie, genauso wie den Ärzten und Kassen –, dass sie mit Hochdruck daran arbeiten, Arztpraxen und Krankenhäuser an das neue Netz anzuschließen, damit die Telematik-Infrastruktur endlich den Patientinnen und Patienten zugutekommt“, so das BMG.

Die erste Online-Anwendung der eGK, das Stammdatenmanagement, soll bis Mitte 2018 eingeführt werden. Zugleich werden damit die Strukturen für weitere medizinische Anwendungen geschaffen. Ärzte, die sich ab Juli 2018 nicht an der Online-Prüfung der Stammdaten beteiligen, müssen mit Sanktionen rechnen. Ab dann sollen auf Wunsch des Versicherten auch medizinische Notfalldaten auf der eGK gespeichert werden, etwa Informationen über Allergien oder Vorerkrankungen. Ärzte, die sich schon vorher um einen elektronischen Heilberufsausweis bemühen und damit online Arztbriefe verschicken, werden gefördert. Für das Jahr 2017 sollen sie eine Anschubfinanzierung erhalten.

Bis Ende 2018 sollen die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte geschaffen werden. Patienten sollen selbst darüber entscheiden dürfen, welche medizinischen Daten auf der eGK gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Bis Ende 2018 muss die Gematik die Voraussetzungen für ein Patientenfach schaffen, auf das Patienten mit ihrer eGK auch außerhalb der Arztpraxis zugreifen können. Dort sollen sie eigene Daten hinterlegen dürfen, etwa ein Tagebuch über Blutdruckmessungen oder Daten von Fitnessarmbändern.

Schließlich wird die Gematik mit dem E-Health-Gesetz verpflichtet, ein Interoperabilitätsverzeichnis zu erstellen. Damit soll sichergestellt werden, dass verschiedene IT-Systeme miteinander kommunizieren und sinnvoll Anwendungen in die Fläche getragen werden können. Dieses Verzeichnis muss bereits Mitte 2017 vorliegen. Neue Anwendungen sollen dann nur noch aus den Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, wenn sie nach den Vorgaben kompatibel sind.

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