Apothekertag

DAT: Honorar, neue Geschäftsfelder und ApBetrO

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Berlin -

Mehr als 70 Anträge werden beim diesjährigen Deutschen Apothekertag (DAT) besprochen. Neben dem geschäftsführenden Vorstand der ABDA und den Kammern und Verbänden haben auch Gruppierungen einzelner Pharmazeuten spannende Vorschläge eingereicht. So wird neben Fixhonorar, Kassenabschlag und Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) auch diskutiert, welche neuen Verdienstmöglichkeiten es für die Apotheker geben könnte. Die Delegierten werden zudem einige pharmazeutische Vorschläge diskutieren.

 

Das Apothekenhonorar dürfte das bestimmende Thema des DAT werden: Mehrere Mitgliedsorganisationen der ABDA als auch die ABDA selbst wollen den Gesetzgeber auffordern, eine jährliche Anpassung des Fixhonorars im Gesetz zu verankern.

Hinsichtlich der bald beginnenden Verhandlungen zum Kassenabschlag fordert der Apothekerverband Nordrhein, dass 1,75 Euro als Verhandlungsgrundlage gelten: Die Bundesregierung solle beim GKV-Spitzenverband darauf hinwirken, heißt es in dem Antrag. Mehrere Kammern und Verbände sprechen sich zudem für eine deutliche Erhöhung der Zuschläge für Rezepturen und die Abgabe von Betäubungsmitteln (BtM) aus.

Auch neue Verdienstideen werden diskutiert: Der Geschäftsführende Vorstand fordert einen bundeseinheitlichen Leistungskatalog, mit dem Apotheken Beratungsleistungen abrechnen können. Dazu sollen die Softwarehäuser entsprechende Abrechnungsnummern, ähnlich wie Hilfsmittelpositionsnummern, einführen. So könnten die Beratungen dokumentiert und bei den Krankenkassen als Dienstleistung abgerechnet werden.

 

 

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe regt an, über die pharmazeutische Kernkompetenz hinaus gehende, zur Gesundheitskompetenz der Apotheker gehörende Aufgabenfelder zu erschließen. Als Beispiel nennt der Verband Gesundheitschecks. Diese müssten allerdings angemessen honoriert werden. Eine Gruppierung einzelner Pharmazeuten will darüber hinaus den GKV-Spitzenverband auffordern, Apotheker stärker in Präventionsmaßnahmen einzubinden.

Der Apothekerkammer Nordrhein zufolge soll auf Rezepten künftig auch die Dosierung angegeben werden. Den Apothekern soll so ein Abgleich des Rabattarzneimittels ermöglicht werden: Schwierigkeiten gebe es zum Beispiel, wenn der Patient die Tabletten halbieren soll, aber das Rabattarzneimittel keine Bruchkerbe aufweist.

Hinsichtlich der neuen ApBetrO stellt die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern klar, dass nicht alle Apotheken die Anforderungen bei den Herstellungsräumen erfüllen werden. Deswegen soll im Apothekengesetz (ApoG) die Bezeichnung „zwingend herzustellende Arzneimittel, die nicht im Endbehältnis sterilisiert werden können“ eingefügt werden. Dadurch soll die Umsetzung der neuen ApBetrO erleichtert werden.

 

 

Was die ApBetrO betrifft, fordert der Geschäftsführende Vorstand die Bundesländer zudem auf, gemeinsam mit den Kammern für eine „praxisnahe“ Umsetzung zu sorgen. Die Apothekerkammer Berlin spricht sich darüber hinaus für ein „Trainingsboard Rezeptur“ aus: „Ein Trainingsboard ist eine ansprechende Schulungsunterlage, mit der sich ein Apothekenteam völlig selbstständig in einem Zeitraum von ca. 1 bis 2 Stunden 'quasi selbst fortbildet'“, so die Erläuterung der Kammer.

Für Gesprächsstoff dürfte auch ein Antrag aus Hessen sorgen: Der dortige Apothekerverband fordert die Mitgliedschaft der Apotheker im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Schon vor neun Jahren hatte die Hauptversammlung dies gefordert; Ende des vergangenen Jahres hatte die ABDA der Idee aber eine Absage erteilt – es fehle an Geld und Personal, hieß es.

 

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