HAV begrüßt Rabatt-Urteil

„Damit würden sich Apotheken zu Ramschläden degradieren“

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Berlin -

Der Hessische Apothekerverband (HAV) sieht sich durch das Urteil des Landgerichts Düsseldorf zur Eigenbeteiligung bei der Maskenabgabe bestätigt: Die Abgabe kostenfreier FFP2-Masken eigne sich nicht als Marketing-Aktion.

„Masken-Marketing-Aktionen“ hätten laut dem HAV-Vorsitzenden Holger Seyfarth eine verfehlte Signalwirkung: „Damit würden sich Apotheken zu Ramschläden degradieren und den Markt verzerren.“ Die Fehlsteuerung, die aus dem Verzicht auf die Eigenbeteiligung resultiert, führte nun auch das Landgericht an, indem es darlegt, dass die Eigenbeteiligung zur verantwortungsvollen Inanspruchnahme der Masken durch die Bürger beitragen solle.

Seyfarth – der wie andere Standesvertreter schon im Januar vor Rabatt-Aktionen gewarnt hatte – geht davon aus, dass die überwiegende Mehrheit der hessischen Apotheken die Eigenbeteiligung eingezogen hat: „Masken können gegenüber dem Nacht- und Notdienstfonds ja nur dann prüfsicher abgerechnet werden, wenn die Eigenbeteiligung dokumentiert ist.“

Das Landgericht hatte am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen Easy-Apotheke bestätigt und damit entschieden, dass Apotheken bei der Abgabe der FFP2-Masken nicht auf die Eigenbeteiligung der Versicherten verzichten dürfen. Apotheken sollen demnach nicht mit einem Preisvorteil um die Kunden buhlen. Schon die Entstehungsgeschichte spreche dafür, dass bei der Ausgabe von FFP2-Masken kein Rabattwettbewerb entstehen soll: Zur schnellen Verteilung habe der Gesetzgeber im Dezember alle Apotheken genutzt und „unter gleichen Voraussetzungen in die Abgabe der Masken eingebunden“.

Ein Wettbewerb zwischen den Apotheken habe dabei bewusst vermieden werden sollen. „Dies wird dadurch deutlich, dass alle Apotheken unter gleichen Voraussetzungen an den Maßnahmen beteiligt werden. Es findet keine Privilegierung für bestimmte Arten von Apotheken, wie beispielsweise stationäre oder Versand-Apotheken, statt.“

 

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