Behandlungsquoten

BSG: 30 Frühchen sind kein Maßstab

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Berlin -

Auch Kliniken ohne viel Erfahrung dürfen extrem kleine Frühgeborene behandeln. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) und erklärte eine Neuregelung für nichtig. Die von den Richtern kassierte Regelung sah vor, dass nur noch große Spezialkliniken Frühchen mit einem Geburtsgewicht von bis zu 1250 Gramm behandeln dürfen. Der Gemeinsame Bundesausschusses (GBA) hatte dazu die Mindestgrenze von 14 auf 30 Frühchen-Behandlungen pro Jahr erhöht.

Der GBA dürfe zwar eine Mindestanzahl festlegen; mit der Erhöhung jedoch habe der GBA seinen Beurteilungsspielraum überschritten, urteilte das BSG. Neue Studien hätten ergeben, dass die Todesrate Frühgeborener nicht linear mit einer steigenden Zahl behandelter Kinder sinke. Zudem sei zu befürchten, dass durch die Mindestanzahl die Behandlungsqualität in einigen Regionen Deutschlands sinke. Das BSG bestätigte damit ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg, das die Reform Ende 2011 gekippt hatte.

Die Deutsche Kinderhilfe erklärte, die Entscheidung der Richter werde Leben kosten. Das Urteil nutze „den wirtschaftlichen Interessen von kleinen Kliniken und gefährdet konkret das Leben der Allerkleinsten“, sagte Vorstandssprecherin Julia Hofmann.

Dagegen begrüßte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) das Urteil: „Wenn der Gemeinsame Bundesausschuss das Instrument der Mindestmenge weiterentwickeln will, muss er für die Krankenhäuser, die erwiesenermaßen eine gute Ergebnisqualität haben, Ausnahmen schaffen.“

Der GBA-Vorsitzende Josef Hecken kündigte an, weiter für eine Mindestgrenze zu kämpfen. „Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Mindestgrenze zulässig ist und nur die Höhe infrage gestellt. Wir müssen nun neue Studien generieren, die eine höhere Festlegung ermöglichen“, sagte er.

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