Länder hätten bestellen können

Bundesdruckerei: Nachweise wurden fristgerecht verschickt

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Berlin -

In Niedersachsen kam es Ende September zu Problemen bei der Premiere der Impfstoffbestellung für die mobilen Teams. Aufgrund fehlender Nachweise der Bundesdruckerei konnten keine Vakzine über Apotheken geordert werden. Laut Bundesdruckerei wurden diese jedoch fristgerecht verschickt.

In Niedersachsen ist die erste Impfstoffbestellung zur Versorgung der mobilen Teams über Apotheken für Mitte Oktober geplant. Eigentlich konnten die Teams bereits am 21. September für die Auslieferung am 4. Oktober bestellen. In Niedersachsen wurde keine Bestellung vorgenommen. Schuld an diesem verzögerten Start sind nicht, wie ursprünglich kommuniziert, die Apotheken. Der Bestellrhythmus von 14 Tagen hatte nur insofern Auswirkungen auf die Aufträge, als dass dem Land am 21. September noch keine „Nachweise über den Zugang zum Digitalen Impfquotenmonitoring“ vorlagen.

Alles fristgerecht versendet

Nun informiert die Bundesdruckerei darüber, dass alle Nachweise fristgerecht verschickt wurden. „Die beauftragten Bescheinigungen für Gesundheitsämter und deren mobile Impfteams in Niedersachsen, welche Zugang zum DIM-System haben, wurden bis zum 21. September 2021 fristgerecht an die zuständigen Dienstleister in Niedersachsen verschickt. Eine Verzögerung durch die Bundesdruckerei ist in diesem Rahmen nicht entstanden.“

Generell gebe es aber zwei verschiedene Arten von Nachweisen: „Die Bundesdruckerei stellt im Auftrag des Robert Koch-Instituts (RKI) einen Nachweis über den Zugang zum DIM beispielsweise für Gesundheitsämter und Krankenhäuser aus. Dieser neue Prozess wurde kurzfristig beauftragt und planmäßig von der Bundesdruckerei umgesetzt“, teilt ein Sprecher auf Anfrage mit.

Zuständige Stellen der Länder oder in deren Auftrag eingerichtete und betriebene Impfzentren und mobile Impfteams der Länder erhalten den Nachweis hingegen nicht vom Bund. Diese Institutionen benötigen eine Bescheinigung der zuständigen Stellen der Länder über ihre Berechtigung zur Impfstoffbestellung. „Diese Nachweise werden folglich eigenständig von den Ländern erbracht. Die Bundesdruckerei ist für die Ausstellung dieser Bescheinigung nicht zuständig“, teilt die Bundesdruckerei mit.

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