EuGH

Generalanwalt stärkt Rechte Homosexueller

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Luxemburg -

Ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte homosexueller Männer bei Blutspenden sowie Asyl in der EU gestärkt. Die Urteile werden erst in einigen Monaten fallen, in den meisten Fällen folgen die Richter aber der Empfehlung des Generalanwalts.

Nach dessen Ansicht rechtfertigt eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern nicht, dass diese dauerhaft vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Das teilte der EuGH mit. Demnach würde das in Frankreich wegen der möglichen Übertragung schwerer Infektionskrankheiten geltende Verbot indirekt homosexuelle Männer diskriminieren.

Der EuGH-Anwalt erkennt an, dass der Staat damit die Gesundheit der Blutspende-Empfänger schützen will. Solche Ausnahmen seien durchaus erlaubt, dürften aber nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. Geklagt hatte ein homosexueller Franzose, dessen Blutspende abgelehnt worden war. Auch in Deutschland sind homosexuelle Männer von der Blutspende ausgeschlossen.

In einem anderen Fall beschränkt das Gutachten den Handlungsspielraum der EU-Länder bei der Überprüfung der Homosexualität von Asylbewerbern. Zwar dürfen demnach die Staaten untersuchen, ob die Angaben glaubwürdig sind. Die Asylbehörden dürfen den Bewerber aber nicht zudringlich befragen, medizinisch untersuchen oder gar einen Nachweis sexueller Aktivitäten verlangen. Dies verstoße gegen die EU-Grundrechte. Im konkreten Fall hatten niederländische Behörden den Asylantrag von drei Männern abgelehnt, die auf ihre Homosexualität verwiesen.

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