Fälschungsschutz

Apotheken müssen für Technik zahlen

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Mit der neue EU-Richtlinie, die künftig Sicherheitsmerkmale für Arzneimittelpackungen vorschreibt, werden auf die Apotheken Mehrkosten zukommen: Damit jedes einzelne Präparat vor der Abgabe auf seine Echtheit überprüft werden kann, müssen die Apotheken bei Scannern, Internetverbindung und Software aufrüsten. Gleichzeitig wird sich die Abgabe der Präparate am HV-Tisch verzögern, weil die Daten zuvor mit denen des Herstellers abgeglichen werden müssen.

Bei der ABDA geht man davon aus, dass die Umsetzung der EU-Vorgabe durchschnittlich 1500 Euro pro Apotheke kosten wird. Alleine für einen Scanner werden 300 bis 500 Euro fällig. Hinzu kommen Kosten für die permanente Internetverbindung und Gebühren für die Softwareänderungen.

Wie viel die einzelne Apotheke zahlen wird, hängt nicht nur von der Anzahl der Kassenplätze, sondern auch von der vorhandenen Ausstattung ab: Viele Apotheken verfügten bereits über Scanner, die auch den 2D-Code lesen könnten, und müssten deshalb weitaus weniger als 1500 Euro ausgeben, sagte Dr. Peter Homann, Mitglied im ABDA-Vorstand und Vorstandsvorsitzender des Hessischen Apothekerverbands. Auch die Zahl der Apotheken mit Internetverbindung steige.

Die ABDA will sich zudem dafür einsetzen, dass die Apotheken nicht allein die Kosten tragen müssen: Weil das neue System die Versorgungssicherheit erhöht, hofft Homann, dass zumindest ein Teil der Investitionskosten beispielsweise von den Krankenkassen übernommen wird.

Die Umstellung des Barcodes auf den indivdualisierten 2D-Code bringt den Apotheken auch Vorteile: Der neue Code soll auch Informationen zu Verfallsdatum und Charge beinhalten - damit wird beim Wareneingang die Dateneingabe per Hand entfallen.

Der Code soll zunächst 2013 in vorraussichtlich vier Pilotregionen in Deutschland getestet werden. Wenn Regionen, teilnehmende Hersteller, Großhändler und Softwarehäuser feststehen, werden die Apotheken festgelegt; wie viele, steht noch nicht fest. Zwei unterschiedliche Datenbanken für Hersteller und Apotheken sollen verhindern, dass die Unternehmen Daten der einzelnen Apotheke einsehen können. Die flächendeckende Einführung des Systems ist für spätestens 2017 geplant.

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