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ABDA: Keine Gratis-Notdienstdaten für Amazon

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Berlin -

Viel Freizeit und Hirnschmalz steckte Sascha Lange in einen Alexa-Skill, der die nächstgelegenen Notdienstapotheken finden soll. Geld verdienen will er damit nicht. Doch die Reichweite ist auf Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beschränkt. Denn die ABDA will ohne Geld keine Daten herausgeben.

Lange hat sein Hobby zum Beruf gemacht. Der junge Mann aus Hamm arbeitet als Softwareentwickler und tüftelt auch in seiner Freizeit viel an Apps und Anwendungen, so etwa an Skills für die Amazon-Spracherkennungssoftware Alexa. Seine neueste Errungenschaft ist eine automatisierte Notdienstapothekensuche. Inspiriert wurde er dabei durch seine Freundin Petra Suer. Sie ist PTA in der Elefanten-Apotheke am Ort.

Als erfahrener Profi brauchte er für die Entwicklung des Skills gar nicht so lange: „Etwa zwei Wochen habe ich nach Feierabend jeweils ein paar Stunden daran gearbeitet, insgesamt kamen etwa 30 Stunden zusammen.“ Seit dem 31. August lässt sich der „Apotheken-Notdienst“ auf der Amazon-Seite kostenlos aktivieren. Damit der Skill optimal genutzt werden kann, gilt es, zwei Schritte vorab auszuführen: Zunächst muss der Alexa-App ein Standort zugewiesen werden, auf dem die Echo-Geräte zugreifen können. Auch der Skill braucht die Berechtigung, die geografischen Daten nutzen zu dürfen.

Wer sein Alexa befragt, wo gerade ein Notdienst bereit steht, erhält bis zu drei Apotheken aus der näheren Umgebung genannt. „Die kompletten Infos werden zeitgleich an die App geschickt, das Smartphone zeigt dann Adressen und Telefonnummern an.“ Doch auch nach einem anderen Ort, Wochentag oder Datum kann explizit geforscht werden.

Dafür greift die Anwendung auf spezielle Schnittstellen (unter Experten „API“ genannt) zurück. Über sie lassen sich die stets aktuellen Daten abrufen und auch auf anderen Webseiten, Apps oder Skills einbinden. Großer Haken: Bislang stellen nur die Apothekerkammern Nordrhein, Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein eine kostenlose Schnittstelle zur Verfügung. „Da hinken die anderen Kammern noch den Entwicklungen in der digitalen Welt hinterher“, meint Lange. „Man kann die Daten für die anderen Bundesländer auch auf verschiedenen Seiten im Internet wie etwa Aponet finden. Aber man muss sie händisch eingeben, was ein viel zu großer Aufwand wäre.“

Mitte August fragte Lange daher bei der ABDA nach, ob sie denn eine entsprechende Schnittstelle zum Abruf einer bundesweite Liste „für rein-private, nicht kommerzielle Dienste“ bereit halte. Kurz vor Launch des Skills hakte er über das Kontaktformular auf der ABDA-Seite noch einmal nach. Am 6. September antwortete die zuständige Abteilung, es gebe die Möglichkeit, einen Lizenzvertrag abzuschließen.

„Eine kostenfreie Nutzung gibt es nicht, es wird mindestens eine einmalige Grundgebühr fällig“, schrieb die zuständige Referentin. Apotheken, Kommunen oder Länder bezahlten 250 Euro. Für alle „Sonstigen“ würden mindestens 1000 Euro fällig. Sie müssten zudem „in aller Regel“ eine Monatsgebühr von 250 Euro für die weitere Nutzung entrichten.

Lange schrieb wenig später zurück: „Es ist für mich nicht nachvollziehbar, mit welcher Begründung solche horrenden Summen für schlichte Notdienst-Daten verlangt werden, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollten, da sie Leben retten könnten!“ Er wäre dankbar, wenn eine „zeitgemäße Lösung“ gefunden werden könne. Mehrmals musste Lange nachfragen, bis am 4. Oktober endlich eine Antwort kam. Geändert hatte sich nichts: Es bestehe weiterhin die Möglichkeit, einen Lizenzvertrag zu den bereits bekannten Konditionen abzuschließen.

Auf abermalige Nachfrage lieferte die ABDA eine Begründung nach: „Wir agieren aus Gründen der Gleichbehandlung auf Basis eines Gebührenkatalogs, auf den sich die Apothekerkammern geeinigt haben.“ Es liege nun an Lange zu entscheiden, ob er eine entsprechende Vereinbarung abschließen wolle. „Das will ich nicht, denn für mich als jemand, der hier kein Geld verdienen will, ist der Betrag unerschwinglich.“ Sein Skill werde wohl erst einmal mit den Beschränkungen leben müssen. „Ich habe viel recherchiert, aber keinen anderen Anbieter gefunden, der alle Adressen liefern kann.“ Sollten weitere Kammern Schnittstellen eröffnen, werde in künftigen Versionen nachgebessert.

Kommerzielle Anbieter verfügen dagegen über ganz andere Möglichkeiten. Im September, kurz nach Langes Anwendung, gelangte der Skill „Notapothekensuche 11880.com“ in den Amazon-Shop. „Seit 1995 sind wir am Start, seit über 20 Jahren beziehen wir die Notdienstdaten für das gesamte Bundesgebiet, zunächst für unsere Telefonauskunft, mittlerweile auch für die Website, die App und jetzt den Skill“, sagt eine Unternehmenssprecherin. „Wir beziehen unsere Datenpakete aus verschiedenen Quellen und Schnittstellen und bezahlen auch Geld dafür.“ Die Quellen und die dabei fließenden Summen konnte sie nicht nennen.

Die Suche nach einer Notdienstapotheke gehört nach ihrer Angabe neben der Anfrage nach einem Schlüsseldienst zu den häufigsten Auskünften in der Telefonhotline. Entsprechend gut seien mittlerweile die Daten, die von einer eigenen Redaktion gepflegt würden. „Wenn wir Kunden zur falschen Apotheke schicken würden, würde keiner mehr anrufen.“

Um noch mehr Menschen zu erreichen, stelle 11880 sein Angebot nun auch via Alexa zur Verfügung. Wie Langes „Apotheken-Notdienst“ greift auch „Notapothekensuche 11880.com“ auf die Standortdaten des Nutzers zu. Nach Aufforderung wird die aktuell geöffnete Notapotheke in der unmittelbaren Umgebung genannt. Anders als bei der ehrenamtlich erstellten Anwendung wird allerdings nur die nächstgelegene Apotheke angezeigt.

Die Apothekensuche soll nur der Anfang sein: „Die Möglichkeiten, die unsere Datenbasis mit sich bringt, sind nahezu grenzenlos, und wir arbeiten intensiv an weiteren Skills für Amazon Alexa“, sagt 11880-Chef Christian Maar.

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