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ABDA hofft auf Gemeinsamen Senat

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Die ABDA begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Gewährung von Rabatten bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Der BGH habe ein „Zeichen für den Verbraucherschutz und für mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung der Arzneimittelpreisverordnung“ gesetzt.

Nun setzt man in der Jägerstraße die Hoffnung auf eine Einigung der obersten Gerichte: „Der Gemeinsame Senat kann die Auswüchse bei ausländischen Versandapotheken wieder abstellen und das Urteil des Bundessozialgerichts relativieren“, sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. Die Richter hatten die Arzneimittelpreisverordnung 2008 in Bezug auf den Herstellerrabatt auf Deutschland begrenzt.

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