Homöopathika

Schimmelpilze nur mit Hinweisen

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Berlin -

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat davon abgesehen, niedrige Verdünnungen für homöopathische Arzneimittel mit Schimmel- und Hefepilzen zu verbieten. Stattdessen soll der Hersteller Sanum-Kehlbeck die Packungsbeilage anpassen und weitere Studien nachreichen.

Im März hatte das BfArM gefordert, auf Potenzen bis D8 ganz zu verzichten. Damals hatte der Verdacht bestanden, dass die Präparate unerwünschte immunogene Wirkungen hätten und interstitielle Nephritiden auslösen könnten. In zwei Fällen seien zudem Lungenreaktionen aufgetreten, die möglicherweise allergisch bedingt gewesen seien.

Statt eines Verbots wird Sanum-Kehlbeck nun aufgefordert, den Beipackzettel für die entsprechenden Präparate anzupassen. Bei einer bekannten Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe, Autoimmunerkrankungen, Kindern unter zwölf Jahren sowie Schwangerschaft und in der Stillzeit sollten die Präparate nicht angewendet werden. Die Therapie sollte nicht länger als vier Wochen andauern.

Der Hersteller muss außerdem darauf hinweisen, dass andere immunsuppressiv wirkenden Arzneimittel die Wirksamkeit der Medikamente beeinträchtigen könnten. Bei einer Behandlung mit Lebendimpfstoffen sollte ein Abstand von vier Wochen zu der Therapie mit den Schimmel- und Hefepilzen eingehalten werden.

Schließlich muss auch über mögliche Hautreaktionen informiert werden, die durch eine allergische Reaktion auf die Inhaltsstoffe ausgelöst werden können. In diesem Fall sei das Arzneimittel abzusetzen und ein Arzt aufzusuchen.

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