Homöopathika

BfArM: Schimmelpilze nur stark verdünnt

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Berlin -

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fordert höhere Verdünnungen für homöopathische Arzneimittel mit Schimmel- und Hefepilzen: Der Hersteller Sanum-Kehlbeck soll künftig auf Potenzen bis D8 verzichten. Es bestehe der begründete Verdacht, dass die Präparate unerwünschte immunogene Wirkungen hätten und zum Beispiel interstitielle Nephritiden auslösen könnten, so das BfArM.

 

Die Behörde beruft sich im sogenannten Stufenplanverfahren auf zwei Fälle, bei denen nach Anwendung von Notakehl D 4 (Penicillium chrysogenum) Nephritiden aufgetreten seien. Zudem könne in zwei Fällen nicht ausgeschlossen werden, dass Lungenreaktionen, die nach der Einnahme von Mucokehl D5, Nigersan D5 und Notakehl D7 aufgetreten waren, allergisch bedingt gewesen seien.

Grundsätzlich könnten die Präparate eine Immunantwort auslösen, so das BfArM. Angaben zum Droge-Extrakt-Verhältnis lägen nicht vor; dies sei aber wie auch die Menge des Ausgangsmaterials im Präparat von Bedeutung zur Festlegung einer sicheren Grenzpotenz. „Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes“ werde diese vorläufig mit D8 festgelegt. Betroffen sind neben Mucokehl, Notakehl und Nigersan unter anderem auch die Präparate Pefrakehl und Albicansan jeweils zur parenteralen Anwendung sowie Mucedokehl und Quentakehl in allen Zubereitungen.

Sanum-Kehlbeck will die Anordnung der Behörde nicht widerstandslos hinnehmen: Einer Unternehmenssprecherin zufolge ist eine Stellungnahme geplant, in der die Begründung durch das BfArM kritisiert werden soll. So lägen, anders als von der Behörde angeführt, präklinische Daten zur Immuntoxität vor.

 

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