GKV-Leistungskatalog

Memantin nur noch bei schwerer Demenz

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Ärzte sollen den NMDA-Rezeptor-Antagonisten Memantin (Axura/Merz und Ebixa/Lundbeck) künftig nur noch bei Patienten mit schwerer Alzheimer-Demenz und nur bis zu 24 Wochen verordnen dürfen. Nur wenn der Monotherapieversuch erfolgreich war, soll nach einem geplanten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine erneute Verordnung zulässig sein.

In allen anderen Fällen sollen die Kassen das Antidementivum nicht erstatten müssen. Vier Wochen haben die betroffenen Unternehmen und Verbände nun Zeit, zu der geplanten Einschränkung Stellung zu nehmen.

Nach Auffassung des Gremiums ist der therapeutische Nutzen von Memantin nicht nachgewiesen. Die Behandlung von Alzheimer-Patienten mit dem Wirkstoff sei deshalb medizinisch nicht notwendig und müsse folglich auch nicht von den Kassen übernommen werden, so der G-BA.

Bei Patienten mit schwerer Alzheimer-Demenz stehe derzeit allerdings keine zweckmäßigere Behandlung zur Verfügung, begründet der G-BA die Ausnahme. Grundlage für die Einschränkung ist eine Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Experten hatten für keine Patientengruppe einen Nutzenbeleg gefunden.

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