Ärztewerbung

Venencheck und Omanreise

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Um neue Patienten zu gewinnen, greifen einige Ärzte zu ungewöhnlichen Mitteln - und stoßen damit an die gesetzlichen Grenzen. So hat ein Venenzentrum Ärger wegen einer kostenlosen Voruntersuchungen. Eine Zahnärztin darf ihre Patienten künftig nicht mehr zur Behandlung in den Oman fliegen.

Ein Venenzentrum bei Hamburg hatte in einer Lokalzeitung die Telefonsprechstunde bei der Chefärztin für Gefäßchirurgie beworben. Einmal pro Monat würden zudem kostenlose Venenkurzuntersuchungen angeboten. Die Wettbewerbszentrale hatte darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz gesehen und die Ärztin abgemahnt. Der Fall landete vor dem Landgericht Stade.

Aus Sicht der Ärztin beinhalte die kostenlose Untersuchung keine konkrete Diagnose oder Therapieempfehlung. Lediglich das Risikopotential der Patienten werde dabei ermittelt. Weil der Venencheck eine phlebologische Untersuchung nicht ersetze, gebe es weder für Kassen- noch für Privatversicherte Einsparungen.

Die Richter sahen das anders: Bei dem kostenlosen Check handle es sich nicht nur um zulässige Ratschläge. Stattdessen sei die Untersuchung Teil einer ärztlichen Leistung. Die Patienten erwarteten eine Diagnose und einen ersten Behandlungsvorschlag. Die angewandte Lichtreflektionsrheographie sei eine kostenpflichtige Diagnostik, der Kurzcheck Teil einer fachgerechten Behandlung. Folglich handle es sich bei dem Angebot um eine Werbegabe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Ärztin hat Berufung eingelegt.

In einem anderen Fall hatte eine Zahnärztin ihren Patienten einen dreitägigen Aufenthalt in einem Fünf-Sterne-Hotel im Oman angeboten. Auch der Flug wurde bei einer aufwändigen Zahnersatz- oder Implantatbehandlung erstattet. Nach einem Beschluss des Landgericht Koblenz verstößt das Angebot gegen das Werbeverbot für Ärzte, die Medizinerin darf die Reise zu ihrer Praxis im Golfstaat nicht mehr anbieten.

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