Geldstrafe für Naturheilpraktikerin

Illegale Medikamente: Prozess eingestellt

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Berlin -

Der Prozess gegen eine Mutter und ihren Sohn, die ohne Erlaubnis Arzneimittel hergestellt haben sollen, ist kurz nach dem Auftakt gegen Geldauflagen eingestellt worden. Das Landgericht Mainz entschied, dass die angeklagte 74 Jahre alte Naturheilpraktikerin wegen 51-fachen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) 20.000 Euro zahlen muss, ihr 42-jähriger Sohn 4000 Euro.

Mutter und Sohn sollen als Inhaber und Geschäftsführer einer Pharmafirma in Bingen zwischen Februar 2018 und Mai 2019 in Labors trotz 2013 abgelehnter Erlaubnis Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel aus Zellextrakten und Gewebe hergestellt, gelagert und verkauft haben. Verkauft worden sein sollen Produkte für insgesamt 299.262 Euro an eine Einrichtung in Edenkoben, die unter anderem chronische und allergische Leiden behandelt. Laut Anklage konnte die Wirksamkeit dieser Medikamente bislang nicht belegt werden.

Der Vorsitzende Richter verwies darauf, dass das Verfahren mittlerweile seit sieben Jahren laufe und die Rechtslage teils nicht eindeutig sei. Das würde eine lange Beweisaufnahme samt Einbeziehung von Sachverständigen nötig machen.

Das Geld soll an gemeinnützige Vereine gehen. Konkret hat die Frau jeweils 10.000 Euro an die Opfer-Täter-Hilfe Rheinhessen sowie an das Mainzer Kinderhospiz zu zahlen, der 42-Jährige 4.000 Euro an die Mainzer Tafel.

Die Firma in Bingen wird inzwischen von einem Insolvenzverwalter abgewickelt, beschlagnahmte Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel, die in den Labors hergestellt worden waren, und laut Anklage einen Verkaufswert von insgesamt 3,5 Millionen Euro hatten, werden vernichtet.

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