Heilmittelwerbegesetz

Verlosung von Schönheits-OP im Radio

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Berlin -

Die Verlosung gehört zum Radio wie die Nachrichten zur vollen Stunde oder der nervige Jingle alle paar Minuten. Allerdings darf nicht alles verschenkt werden: Gegen die aktuelle Aktion von RTL Radio Center Berlin „Arno zahlt Deine Schönheits-OP!“ ist die Wettbewerbszentrale vorgegangen.

Im Rahmen dieser Aktion werden Zuhörerinnen aufgefordert, ihre Bewerbung „vertraulich und mit Foto Deiner Problemzone“ an einen namentlich benannten Arzt zu senden. Werde dann der Name der Bewerberin zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Radiosendung genannt, so zahle der Sender die Schönheits-OP.

Die Wettbewerbszentrale ist der Auffassung, dass derartige Aktionen gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstoßen. Danach sei die Verlosung von medizinischen Behandlungen unzulässig. Zum anderen sei Ärzten berufsrechtlich eine derartige Werbung untersagt.

Es handele sich nicht um einen Einzelfall, berichtet die Wettbewerbszentrale: Bereits Mitte Januar habe ein Bayerischer Radiosender die Verlosung von Brustoperationen eingestellt, nachdem die Wettbewerbszentrale die Aktion beanstandet hatte.

Werbung für Schönheitsoperationen ist in § 11 HWG besonders reglementiert. Speziell für Schönheitsoperationen darf etwa nicht mit Vorher-Nachher-Fotos geworben werden. „Verlosungsaktionen konterkarieren die Ziele des Gesetzgebers und bagatellisieren die Risiken, die mit Schönheitsoperationen verbunden sind“, so Christiane Köber, zuständig für den Bereich Gesundheit bei der Wettbewerbszentrale.

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