Gratiszugaben

Linda hat Ärger mit Sonnenbrille

, Uhr
Berlin -

Während es EU-Versendern erlaubt ist, Rx-Boni von bis zu 30 Euro zu gewähren, dürfen Linda-Apotheken einem Allergiemittel keine Sonnenbrille für Centbeträge beilegen. Das Landgericht Köln untersagte die Zugabe. Bei der Apothekenkooperation ist man sich dagegen sicher, dass das Ganze rechtens ist.

Das „Produkt des Monats“ bei Linda ist im März das Antiallergikum Mometahexal (Mometason). Beim Kauf des im Oktober eingeführten Heuschnupfensprays erhalten die Kunden eine Sonnenbrille gratis, solange der Vorrat in den Apotheken reicht.

Die Wettbewerbszentrale sah in dem Angebot einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Dieses verbietet Zuwendungen und Werbegaben beim Verkauf von OTC-Arzneimitteln, sofern es sich nicht eine geringwertige Kleinigkeit handelt. Die angebotene Sonnenbrille liege aber oberhalb der Wertgrenze von einem Euro, so der Vorwurf.

Linda widersprach dieser Sichtweise. Demnach soll der Einkaufwert unter dem Schwellenwert gelegen haben, nämlich bei rund 90 Cent. Die Richter folgten allerdings der Einschätzung der Wettbewerbszentrale, wonach das es nicht auf den objektiven Wert der Zugabe ankommt, sondern auf die Erwartung der Verbraucher. Bei einem „Strandverkäufer“ würden Verbraucher vielleicht eine Billigsonnenbrille erwarten, nicht aber in einer Apotheke.

Bei einer Brille aus der Apotheke erwarte der Verbraucher entsprechend gute Brillengläser, die kein Gesundheitsrisiko darstellten, so die Wettbewerbszentrale. Kunden würden der Sonnenbrille von Linda daher einen ungleich höheren Wert als einen Euro zumessen. Damit liege ein Verstoß gegen das HWG vor.

Das Landgericht stimmte dem zu. Der Kooperation wurde verboten, das Heuschnupfenspray zusammen mit der Sonnenbrille zu bewerben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Linda kann gegen die Entscheidung noch in Berufung gehen.

Das hat Linda offenbar auch vor. So jedenfalls klingt die Stellungnahme einer Sprecherin: „Derartige Abmahnungen können immer mal wieder vorkommen. Erfolg hat bekanntlich viele Neider. Wir haben das Instrument 'Produkt des Monats' bereits seit vielen Jahren im Einsatz. Es ist anwaltlich geprüft und rechtens.“ Bislang wurde das Angebot auch nicht von der Internetseite von Linda entfernt.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
„Unterstützen Sie Ihre Lieblings-Apotheke!“
IhreApotheken.de: Kampagne auf Bild.de
Mehr aus Ressort
regelmäßige Überwachung
Behörde droht mit Revision
Korrekturgrund 367
AOK startet Engpass-Retax

APOTHEKE ADHOC Debatte