Krankschreibung

GKV-VSG lockert Krankschreibungsregelung

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Berlin -

Krankschreibungen müssen sich künftig nicht mehr um einen Tag überlappen, um den Anspruch auf Krankengeld aufrechtzuerhalten. Das ergibt sich aus einer Neuregelung durch das Versorgungsstärkungsgesetz, erklärt die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Das Gesetz wurde am Donnerstag verabschiedet.

Nach der Neuregelung reicht es bald, dass der Arzt eine Folgekrankschreibung erst ab dem nächsten Werktag ausstellt. Derzeit müssen sich noch die alte und neue Krankschreibung zwingend überlappen. Sonst entsteht eine Anspruchslücke, und die Krankenkasse kann die Zahlung des Krankengeldes einstellen. Das neue Gesetz soll im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.

Allerdings gilt auch nach der Gesetzesänderung: Die Krankschreibung muss lückenlos sein. Krankengeld-Empfänger müssen also spätestens am ersten Tag nach ihrer bisherigen Krankschreibung zum Arzt gehen und sich die Folgekrankschreibung holen. Auch kann der Arzt nicht rückwirkend krankschreiben, um eine entstandene Anspruchslücke aufzuheben.

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