Dosierungsfehler

Frühchen-Unfall: Apotheke trifft Teilschuld

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Berlin -

Falsches Rezept oder ungenaue Prüfung? Drei Frühchen haben am 7. Februar in der Wuppertaler St. Anna-Klinik schwere Verletzungen erlitten, weil sie mit Augentropfen behandelt wurden, in denen der Konservierungsstoff Benzalkoniumchlorid in viel zu hoher Konzentration enthalten war. Einem Baby droht die Erblindung. Die Staatsanwaltschaft versucht nun herauszufinden, ob der Fehler bei der Krankenhausapotheke oder den behandelnden Ärzten lag.

 

„Als Ursache für diesen Zwischenfall sind eine Falschübermittlung der Rezeptur unter den behandelnden Ärzten sowie unvollständige Prüfungen der zuständigen Apotheke ermittelt worden“, teilte ein Kliniksprecher mit. Laut Staatsanwaltschaft war der Hilfsstoff eintausend Mal zu hoch dosiert gewesen. Die Kinder erlitten schwere Verätzungen der Hornhaut.

Die Klinikapotheke trifft damit vermutlich eine Mitschuld. Das Rezept wurde von den Intensivärzten ausgestellt. Die Mediziner, die am Tag des Unfalls auf der Frühchenstation Dienst hatten, sind bei der Helios-Klinik in Wuppertal angestellt. Die Krankenhausapotheke, mit Sitz in der Kölner St. Franziskus-Hospital, gehört wie die St. Anna-Klinik zum Klinikverbund St. Josef und St. Antonius. Die Helios-Klinik äußerst sich nicht zu den Vorwürfen und überlässt die Außenkommunikation der Vorfälle dem Krankenhaus, in dem der Zwischenfall passiert ist.

Auf Nachfrage betont der Sprecher der St. Anna-Klinik, dass sein Haus von sich aus die Ermittlungsbehörden eingeschaltet habe und dass eine Überprüfung der Arbeitsabläufe zwischen dem Klinikverbund St. Antonius und St. Josef und dem Helios-Klinikum Wuppertal angelaufen sei. Laut Oberstaatsanwalt Wolf-Tilmann Baumert erfolgte die Selbstanzeige aber erst drei Tage nach dem Unfall und damit „gerade noch so innerhalb des Toleranzbereichs“. Aufgrund der Schwere der Verletzungen ermittele seine Behörde nun wegen fahrlässiger Körperverletzung.

 

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