Täglich tauchen bei Ebay neue Angebote von apothekenpflichtigen Arzneimitteln auf. Obwohl Nutzer den Konzern regelmäßig auf die unzulässigen Inserate aufmerksam machen, passiert oft nichts und die Deal werden abgeschlossen. Jetzt wurde Beschwerde bei der Aufsicht eingelegt.
Ein privater Verkäufer hatte bei Ebay drei Angebote des apothekenpflichtigen Arzneimittels Dolormin extra mit 400 mg Ibuprofen veröffentlicht. Verkauft wurden jeweils 2 x 50 Tabletten, der Preis lag bei 22 Euro – so viel wird laut Listenpreis für eine Packung fällig.
Im Verkaufstext wurde eine „effiziente und bequeme Schmerzlinderung“ versprochen. Die Tabletten zeichneten sich durch ihre spezielle Filmformulierung aus, die für eine langanhaltende Wirkung sorge. „Mit der PZN 02400229 sind diese hochwertigen Tabletten ein zuverlässiger Begleiter bei schmerzhaften Situationen.“
Die Mindesthaltbarkeitsdatum wurde im Inserat mit „12.2028“ angegeben, „was eine langfristige Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des Produkts garantiert“. Und weiter: „Die doppelpackung enthält 2x 50 Tabletten, womit Sie sowohl für den täglichen Gebrauch als auch für den Notfall bestens ausgestattet sind. Vertrauen Sie auf die Qualität und Wirksamkeit von DOLORMIN extra Filmtabletten.“
Außerdem gab es den Hinweis: „Wird privat verkauft, Darmunverträglichkeit.“
Am 11. August meldete ein User das Inserat bei Ebay. Er sieht einen eklatanten Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG). Dennoch stoppte die Plattform das Angebot nicht, sodass der Verkauf am 13. August vollständig abgewickelt werden konnte. „Ein solch verantwortungsloser Umgang mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist aus Gründen der Arzneimittelsicherheit und des Verbraucherschutzes nicht hinzunehmen“, heißt es in einer Beschwerde beim zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) in Potsdam.
„Da Ebay seiner Prüf- und Handlungspflicht bei unzulässigen Arzneimittelverkäufen trotz täglicher Hinweise aus den Fachkreisen wiederholt nicht nachkommt und wirksame Kontrollmechanismen vermissen lässt, ersuche ich Sie, den Fall im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht zu prüfen und entsprechende ordnungs- beziehungsweise arzneimittelrechtliche Schritte einzuleiten.“
Es ist nicht die einzige Anzeige, der die Behörde nachgehen muss. Eine andere Nutzerin aus dem Arbeitskreis informierte die Aufsicht über aktuelle Verkäufe von funktionsfähigen Röntgenröhren („Akute Strahlengefahr!“) sowie dem verschreibungspflichtigen Colestyramin, nicht zugelassenen Adrenalin-haltigen Betäubungscremes und Sennesblätter-Tee.
In diesen Fällen hatte Ebay mitgeteilt: „Wir haben Ihre Meldung geprüft und haben festgestellt, dass das Angebot nicht gegen unsere Grundsätze verstößt. Diese Entscheidung wurde mithilfe von Automatisierung oder künstlicher Intelligenz getroffen.“
„Berechtigte Meldungen werden tagtäglich von fehlprogrammierten KI-Algorithmen systematisch abgeschmettert – sodass illegale und potenziell gesundheitsgefährdende Verkäufe unkontrolliert weitergehen“, ärgert sich die Nutzerin und zitiert aus den Ebay-Grundsätzen: „Private Verkäufer dürfen keine Arzneimittel anbieten.“
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