Immer wieder werden auf Ebay verschreibungspflichtige Medikamente angeboten. „Das ist kein Kavaliersdelikt mehr, sondern eine Straftat nach dem Arzneimittelgesetz“, ärgert sich eine PTA. Sie hatte ein klar illegales Angebot über ein stark wirksames verschreibungspflichtiges Arzneimittel via Kontaktformular an Ebay gemeldet. In der Antwort wird ihr erklärt, das gemeldete Angebot verstoße nicht gegen die Grundsätze.
Auf der Online-Plattform wurde das verschreibungspflichtige Arzneimittel Jakavi mit dem Wirkstoff Ruxolitinib angeboten. Dieser gehört zur Wirkstoffgruppe der Januskinase-Inhibitoren und ist indiziert zur Behandlung von Myelofibrose sowie Polycythaemia vera. Nebenwirkungen, die bei der Einnahme auftreten können, sind Blutbildveränderungen wie Anämie und Thrombozytopenie. Weitere typische Begleitsymptome sind erhöhte Leberwerte, Schwindel, Kopfschmerzen.
„Ich habe dies gemeldet via Kontaktformular“, erklärt die PTA, die anonym bleiben möchte. „Nun erdreistet man sich doch tatsächlich, mir vorzuwerfen, das gemeldete Angebot verstoße nicht gegen die Grundsätze“, schildert sie die Reaktion von Ebay. „Da sich solche verstörenden Vorfälle in letzter Zeit auffallend oft wiederholen, stellt sich konkret die Frage, ob Ebay mittlerweile blind und/oder absichtlich jeden Gesetzesverstoß durchwinkt?“
Sie stellt klar: „Ein stark wirksames, verschreibungspflichtiges Medikament ohne Rezept anzubieten, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach AMG.“ Dass der fragwürdige Ebay-Support hierzu lediglich mitteile, dies verstoße „nicht gegen die Grundsätze“, schlägt laut der PTA „dem Fass den Boden aus“. Mehr noch: „Man fragt sich, ob die internen Richtlinien neuerdings über dem Straf- und Arzneimittelrecht stehen.“
Für sie sei die Intransparenz von Ebay besonders unerhört: „In den nachweislich falschen Rückmeldungen wird das gemeldete Medikament noch nicht einmal mehr beim Namen genannt“, ärgert sie sich. „Es entsteht so der fatale Eindruck, dass hier systematisch jede Beweisführung und Nachvollziehbarkeit verhindert werden soll. Und als Gipfel der Frechheit gibt es keine Beschwerde- oder Einspruchsmöglichkeit mehr.“
Die Konsequenz: „Es ergehen daher nun Beschwerden an die zuständigen, aber bislang untätigen Aufsichtsorgane, wenn es sein muss, im Stundentakt“, betont die PTA.
Dies ist kein Einzelfall. Eine Apothekerin entdeckte, dass Ebay auch gegen die eigenen Regeln verstößt: „Gemäß den hauseigenen Grundsätzen sind ätzende Substanzen auf dieser Plattform verboten“, erklärt sie. „Dort steht explizit, dass gefährliche Substanzen wie beispielsweise Gifte, Sprengstoffe, ätzende Substanzen und schädliche Chemikalien, radioaktive Substanzen sowie Waren, die gefährliche Substanzen enthalten oder freisetzen können, bei Ebay grundsätzlich verboten sind“, so die Apothekerin.
Warum es diese Regelung gibt, erklärt Ebay auch: „Dieser Grundsatz trägt dazu bei, die Öffentlichkeit vor gefährlichen Substanzen zu schützen und sicherzustellen, dass Verkäufer wichtige gesetzliche Anforderungen einhalten.“
Tatsächlich finden sich Angebote von 5-Liter-Kanistern Essigsäure 80 Prozent im Zweiergebinde für etwa 50 Euro. Verkauft wird die Säure als Entkalker und Reinigungsmittel für den Haushalt. „Konzentrierte Essigsäure 80 Prozent ist vergleichbar ätzend wie konzentrierte Salzsäure und verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Trotzdem wird Essigsäure in Hektoliter-Mengen verkauft“, ärgert sie sich. „Reklamationen werden hartnäckig und bockstur ignoriert und der Verkauf geht munter weiter.“
„Weiter unten im Angebot finden sich zwar Sicherheitshinweise wie ‚Achtung: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden‘ oder auch Schutzmaßnahmen wie: ‚Beim Umgang stets Schutzhandschuhe und Augenschutz tragen. Dämpfe nicht einatmen.‘ Aber verkauft wird dennoch an Laien.“
Ebay hat in der Vergangenheit vermehrt Hinweise von Apotheken und Landesbehörden zum Vertrieb der Rx-Mitteln erhalten. Bis auf die allgemeinen und generierten Antworten blieb eine Reaktion bislang aus.