Nebenwirkungen

BfArM gibt Entwarnung zu Botox

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Nachdem Medien über die gefährlichen Nebenwirkungen von Arzneimitteln mit Botulinumtoxin berichtet hatten, hat nun das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Stellung zu den Risiken genommen. Der Behörde liegen demnach seit der ersten Zulassung im Jahr 1993 etwa 210 Berichte über Verdachtsfälle unerwünschter Wirkungen jeglicher Art und aller Schweregrade vor. In fünf Fällen sei ein tödlicher Verlauf beschrieben worden.

Die Verstorbenen hatten dem BfArM zufolge Botulinumtoxin nicht zu kosmetischen Zwecken, sondern wegen Bewegungsstörungen oder ZNS-bedingten Muskelkrämpfen erhalten. In keinem dieser Fälle sei ein ursächlicher Zusammenhang mit der Anwendung des Arzneimittels sicher erwiesen. Berichte über schwerwiegende oder gar tödlich verlaufene Nebenwirkungen nach Anwendung von Botulinumtoxin zu kosmetischen Zwecken liegen dem BfArM nicht vor. Die Behörde habe zudem keine Informationen über das Ausmaß der Anwendung von Botulinumtoxin außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete.

Der Wirkstoff ist in Deutschland zur Behandlung bestimmter schwerwiegender krampfartiger Bewegungsstörungen sowie einer übermäßigen Schweißaussonderung in den Achseln und zur Glättung von Stirnfalten zugelassen. Das in der Kosmetikbranche unter dem Präparatenamen Botox bekannte Nervengift wird jedoch auch zur Glättung von altersbedingten Hautfalten im Gesicht eingesetzt. Das BfArM weist darauf hin, dass Botulinumtoxin eine hochwirksame Substanz ist, deren medizinische Anwendung durch Ärzte mit besonderer Erfahrung vorgenommen werden sollte.

Das Nachrichtenmagazin „Focus“ hatte berichtet, dass der europäischen Arzneimittelbehörde EMEA bis August 2007 mehr als 600 Verdachtsberichte zu Nebenwirkungen von Botox-Injektionen vorlagen, darunter 28 Todesfälle. Auch andere Medien hatten das Thema daraufhin aufgegriffen.

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