Apothekenbedarf

Wepa kämpft um Aponorm

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Der Apothekenbedarfshersteller Wepa will seine Primärpackmittel für die Rezeptur auch weiterhin unter dem Markenamen Aponorm vertreiben. Das Unternehmen hat Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Köln eingelegt, das die Verwendung des Namens für Drehdosierkruken, Tuben sowie Augentropf-, Medizin-, Tropf- und Weithalsflaschen untersagt hatte.

„Nach mehr als 20 Jahren unbeanstandetem Vertrieb von Aponorm wird erstmals behauptet, die Marke führe unsere Apothekenkunden irre“, kommentiert Wepa-Vertriebsleiter Wolfgang Letschert. Ein Wettbewerber versuche, Wepa bei dem Vertrieb zu behindern und habe deshalb Klage eingereicht. Nun solle juristisch geprüft werden, ob die Kunden unter diesem Markennamen nicht fälschlicherweise den Namen eines offiziellen Standards verstehen würden. „Für uns ist klar, es handelt sich nicht um einen Standard, sondern um eine Marke“, so Letschert.

Wepa rechnet Mitte des Jahres mit einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln. „Wir sind optimistisch, dass das Verfahren in zweiter Instanz positiv für uns ausgeht“, sagt Letschert. Egal wie das Urteil am Ende lautet, Wepa will seine Primärpackmittel in jedem Fall weiter vertreiben - gegebenenfalls auch unter einem anderen Namen.

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