Verfahren gegen Almased-Chef eingestellt APOTHEKE ADHOC, 19.11.2019 14:52 Uhr
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Kein Urteil zu Werbeaussagen: Das Verfahren gegen den Almased-Chef wurde gegen Auflage eingestellt. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Almased hatte sich zum Verfahren vor dem Landgericht Stade geäußert und auf die Unterstützung der Apotheker gehofft. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Doch jetzt hat die rechtliche Auseinandersetzung ein neues Niveau erreicht: Vor dem Landgericht Stade muss sich Geschäftsführer André Trouillé nun in einem Strafverfahren persönlich verantworten. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Obwohl es erneut nur um Werbeaussagen geht, wurd vor Wirtschaftsstrafkammer des LG Stade verhandelt. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Almased-Geschäftsführer vor, in sieben Fällen gesundheitsbezogene Angaben bei der Bewerbung von Almased verwendet zu haben. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Dadurch habe er vorsätzlich gegen die EG-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel verstoßen. Ein zweiter Angeklagter soll ihm dabei geholfen haben. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte auf Nachfrage, dass es um strafbewehrte Verstöße gegen die Health-Claims-Verordnung geht. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Berlin - Das Landgericht Stade hat das Verfahren gegen den Chef des Diätmittelherstellers Almased gegen Geldauflage vorläufig eingestellt. In dem Prozess gegen den Geschäftsführer ging es um mutmaßlich unzulässige Werbeaussagen.
Ein Sprecher des Gerichts teilte gegenüber APOTHEKE ADHOC mit: „Das Verfahren wurde letzte Woche Mittwoch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt.“ Weitere Informationen zum Verfahren gibt es von Seiten des Gerichts derzeit nicht.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Almased-Geschäftsführer vorgeworfen, in sieben Fällen gesundheitsbezogene Angaben bei der Bewerbung des Diätmittels verwendet zu haben. Dadurch habe er vorsätzlich gegen die EG-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel verstoßen. Ein zweiter Angeklagter soll ihm dabei geholfen haben.
Die Almased-Spitze hatte auf Nachfrage betont, dass das Verfahren vor dem LG Stade den Zeitraum zwischen Juni 2014 und März 2015 betrifft, also nichts mit der aktuellen Werbung zu tun oder gar mit dem Produkt habe. „Es wird dabei angegriffen, dass wir gesundheitsbezogene Werbeaussagen in dem betreffenden Zeitraum gemacht haben sollen, die angeblich nicht von der EU-Health Claim Verordnung gedeckt sind.“
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