Gerichtsbeschluss

Rowa verteidigt Visavia

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Der Automatenhersteller Rowa hat Medienberichte zurückgewiesen, wonach der Betrieb des Arzneimittelabgabesystems Visavia unzulässig sei: „Bislang wurde von keinem Gericht in Deutschland der Betrieb des Beratungs- und Abgabeterminals visavia wegen Rechtsverstößen verboten“, teilte das Unternehmen mit. Das Verwaltungsgericht Bayreuth und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hätten sich in einem Einzelfall ausschließlich mit der Frage befasst, ob ein Apotheker, dem die Aufsichtsbehörde das Inverkehrbringen von Arzneimitteln durch Visavia untersagt hatte, sein Terminal bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorerst weiter betreiben könne.

Tatsächlich hatte der VGH die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage „bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage als offen“ bezeichnet. Bis zur Klärung aller Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren sei aber „im Rahmen der gerichtlichen Interessenabwägung dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Arzneimittelverkehrs“ der Vorrang einzuräumen, heißt es im VGH-Beschluss. Damit bestätigte das Gericht die sofortige Wirksamkeit des behördlichen Verbots zur Abgabe von Arzneimitteln über Visavia. Beide Instanzen äußerten keine grundlegenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des behördlichen Bescheides.

„Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass in den seit längerem anhängigen Hauptsacheverfahren vor unterschiedlichen Verwaltungsgerichten sich unzweifelhaft herausstellen wird, dass das Beratungs- und Abgabeterminal visavia in all seinen Funktionen mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang steht“, teilte Rowa mit.

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