Belieferung der Betriebsärzt:innen

Privatgroßhändler fordern Gleichbehandlung

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Berlin -

Die Privatgroßhändler sind von der Belieferung der Apotheken mit Covid-19-Impfstoffen für Betriebsärzt:innen ausgeschlossen. Diese Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sei nicht nachvollziehbar, kritisiert Hanns-Heinrich Kehr, Geschäftsführer von Pharma Privat. Die Apotheken verstünden nicht, warum sie gezwungen werden, bei einem anderen Großhändler zu bestellen.

Pharma Privat fordert eine Gleichbehandlung bei der Belieferung der Betriebsärzt:innen. Die effektive Pandemiebekämpfung sollte das oberste Ziel sein. Bei der Versorgung der Vertragsärzt:innen habe dies hervorragend funktioniert, und zwar mit den Unternehmen von Pharma Privat. „So hat es der Gesundheitsminister in einem Dankesschreiben an alle Großhändler anerkennend mitgeteilt. Warum jetzt der Systemwechsel?“

Kehr betont, dass die Privatgroßhändler mit sechs Unternehmen in ganz Deutschland bereits die „Qualität und Schnelligkeit bei der Umsetzung der Versorgung mit den knappen Impfstoffen bewiesen“ hätten. „Die Entscheidung des BMG, die Impfstoffbelieferung von Betriebsärzt:innen nur mit ausgewählten Großhändlern durchzuführen, ist für unsere Kunden und uns nicht nachvollziehbar."

Seit Anfang April leisteten die Privatgroßhändler einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Covid-19-Impfstoffen. Der anspruchsvollen Bestell-, Verteil- und Abgabeprozess zwischen Arzt, Apotheker und pharmazeutischem Großhandel sei ein gut funktionierendes System, basierend auf langjähriger Expertise im Bereich Transport und Lagerung von Arzneimitteln sowie großer Kundennähe. „Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass die privaten, regionalen Pharmagroßhändler bei der Belieferung der Covid-19-Impfstoffe für Betriebsärzt:innen ausgeschlossen werden sollen.“

Kehr zufolge waren die Unternehmen „in kürzester Zeit Anfang April in der Lage, die teils ultratiefgekühlten Impfstoffe in einem kontrollierten Auftauprozess mit neu entwickelten Sekundärverpackungen zeit- und qualitätsgerecht in die Apotheke zu bringen. „Daher verstehen wir den Ausschluss aus der betriebsärztlichen Versorgung nicht. Wir bemühen uns zurzeit um eine Lösung mit dem BMG, um in der zweiten Bestellrunde, also eine Woche später, an der Auslieferung beteiligt zu werden. Unsere Kunden verstehen nicht, warum sie gezwungen werden, den Impfstoff bei einem anderen Großhändler zu beziehen, der nicht ihr Hauptlieferant ist.“ Die Privathändler hoffen auf eine zeitnahe Nachbesserung, um das gut funktionierende und qualitativ hochwertige System bei der Versorgung der Hausärzt:innen auch auf die Betriebsärzt:innen übertragen zu können.

Die Apotheken dürfen die Aufträge für die Covid-19-Impfstoffe für Betriebsärzt:innen nur bei vier Unternehmen auslösen – egal, ob es sich um Lieferanten der Apotheke handelt. Die Privatgroßhändler und AEP sind nicht darunter: Sanacorp, Alliance Healthcare Deutschland/Gehe, Phoenix und Noweda. Die Bestellung für die Betriebe müssen bis spätestens Freitagnachmittag 15 Uhr abgegeben werden. Apotheken sollen dafür aber nicht die vertraute MSV3-Schnittstelle nutzen, sondern auf Fax oder E-Mail zurückgreifen.

 

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