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Pfizer siegt vorm BGH

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Der Pharmakonzern Pfizer hat sich im Rechtsstreit um eine Anzeige für seinen Cholesterinsenker Sortis (Atorvastatin) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) durchgesetzt. Die Klage eines Wettbewerbsverbands, der die ganzseitige Zeitungsanzeige unter dem Titel „Können Kassenpatienten wirklich auf Sortis verzichten?“ als verbotene Arzneimittelwerbung angegriffen hatte, wies das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe ab. Begründung: Pfizer hatte sich damit lediglich gegen Vorwürfe des Bundesgesundheitsministerium zur Wehr gesetzt, das dem Unternehmen „Profitsucht“ vorgeworfen hatte.

Hintergrund war eine Auseinandersetzung über die Festbetragsgruppenbildung für die Statine. Pfizer war der Meinung, Sortis dürfe nicht in den Festbetragskatalog aufgenommen werden, weil es schneller und besser wirke als günstigere Statine. Das Unternehmen lehnte es deshalb ab, den Preis für Sortis auf den von den Krankenkassen zu erstattenden Festbetrag abzusenken. Daraufhin hatte das Gesundheitsministerium dem Unternehmen vorgeworfen, ethisch verwerflich zu handeln und die Patienten zu verunsichern.

Nach den Worten des BGH waren die für Arzneimittel geltenden Werbebeschränkungen in diesem Fall nicht anwendbar. Denn Pfizer habe lediglich das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Anspruch genommen, um sich gegen die Vorwürfe zu wehren und seinen Standpunkt in der Öffentlichkeit zu vertreten - was auch unter Nennung des Medikaments zulässig gewesen sei. Das Gericht monierte lediglich, dass der Hinweis auf die Nebenwirkungen zu klein ausgefallen war.

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