Das BfArM hat die Zuschläge seiner Cannabis-Ausschreibung erteilt, nun geht es los mit dem lizenzierten Anbau. Aphria – eine der Firmen, die ein Los erhielt – baut im schleswig-holsteinischen Neumüster eine Anlage zur Cannabis-Aufzucht. Mit Homegrow im Kleiderschrank hat die aber wenig gemein: Die Auflagen sind hart, die Sicherheitsvorkehrungen strikt. Eine zweistellige Millionensummen fließt in den Cannabis-Bunker.
Noch wirkt die Anlage am Rande eines Gewerbegebiets von Neumünster wie der Rohbau einer schlichten Lagerhalle. Nichts deutet darauf hin, was dort künftig verborgen hinter 24 Zentimeter dicken Stahlbetonwänden wachsen soll. Im Auftrag des Bundes will das Unternehmen Aphria aus Bad Bramstedt im Kreis Segeberg hier das erste in Deutschland angebaute medizinische Cannabis ernten – unter hohen Sicherheitsvorkehrungen. „Sie sind ähnlich hoch wie beim Tresorraum einer Bank“, sagt Geschäftsführer
Hendrik Knopp.
Seit März 2017 können sich deutsche Patienten medizinisches Cannabis regulär beim Arzt verschreiben lassen. Wie Cannabis wirkt, ist lange bekannt. Es kann etwa Spastiken bei Multipler Sklerose oder chronische Schmerzen lindern. Teils aber ist die medizinische Wirkung nur gering belegt, so bei Übelkeit und Erbrechen nach Chemotherapien oder beim Tourette-Syndrom, wie die Bundesärztekammer betont.
Bislang werden Cannabis-Blüten für medizinische Zwecke aus dem Ausland importiert, unter anderem vom kanadischen Mutterunternehmen der Firma aus Schleswig-Holstein. Im Herbst soll der Rohbau des Gewächshauses in Neumünster fertiggestellt sein. Das Investitionsvolumen liegt nach Unternehmensangaben im zweistelligen Millionenbereich. Mitte April hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekanntgegeben, dass Aphria, das Unternehmen Aurora und das Berliner Start-up Demecan in Deutschland zusammen künftig mehrere Tonnen Cannabis für medizinische Zwecke anbauen dürfen. In Schleswig-Holstein ist vier Jahre lang zunächst der Anbau von jährlich 800 Kilogramm erlaubt. Weitere 200 Kilogramm könnten nach einer gerichtlichen Klärung noch hinzukommen.
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