Mundspüllösungen

Glaxo: Apotheken profitieren von Praxispackung

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Berlin -

GlaxoSmithKline (GSK) geht im Rechtsstreit um den Vertrieb von Chlorhexamed an Zahnarztpraxen mit einem neuen Argument in die Revision: Die Endverbraucherpackungen à 200ml seien „ausschließlich für eine kurze Übergangszeit“ ausgeliefert worden. Seinerzeit sei die Variante à 600ml nicht lieferbar gewesen, und man habe die Versorgung für den Praxisbetrieb aufrecht erhalten wollen. Laut Konzern profitieren auch die Apotheken vom Einsatz der Mundspüllösung in der Praxis. 

Das Landgericht Baden-Baden hatte dem Konzern Ende Dezember den Vertrieb von Chlorhexamed außerhalb der Apotheke untersagt. Das apothekenpflichtige Arzneimittel dürfe nur dann an Zahnärzte ausgeliefert werden, wenn es unmittelbar in der Praxis zum Einsatz komme. Durch Hinweise auf dem Bestellformular wie „Für Ihre Praxis“ und „Für Ihren Praxisbedarf“ ließe sich nicht ausschließen, dass Zahnärzte die Produkte weiterverkauften und damit die Apothekenpflicht umgangen werde.

GSK will die Abpackung à 600ml mit Dosierpumpe weiter als Praxisbedarf vertreiben und deshalb Rechtsmittel einlegen. Bis dahin könnten Zahnärzte Chlorhexamed weiterhin direkt bei GSK beziehen.

Weder jetzt noch in der Vergangenheit sei es aber Strategie von GSK gewesen, Endverbraucherpackungen an Zahnärzte zu verkaufen, sagt ein Sprecher. „Diese werden nach wie vor als apothekenpflichtiges Arzneimittel ausschließlich an Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel ausgeliefert.“

Der Zahnarztvertrieb 600ml-Variante diene ausschließlich der Versorgung der Praxis mit dem Bedarf für die Behandlung der Patienten. „Dass diese Strategie durchaus auch für den niedergelassenen Apotheker positiv ist, zeigen zweistellige Zuwachsraten im Apothekenabverkauf in 2012, die nicht zuletzt auf die Zahnarztempfehlung zurückzuführen sind.“

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